Neues Urteil in Sachen BSQ Bauspar AG – Bonuszinsen - KSR Law
Solar Sprint Festzins / UDI-Beratungsgesellschaft: Anleger werden unter Druck gesetzt
09/05/2019
BSQ: Aktuelles Urteil des Landgerichts mit neuen Erkenntnissen
07/06/2019
Solar Sprint Festzins / UDI-Beratungsgesellschaft: Anleger werden unter Druck gesetzt
09/05/2019
BSQ: Aktuelles Urteil des Landgerichts mit neuen Erkenntnissen
07/06/2019

Neues Urteil in Sachen BSQ Bauspar AG – Bonuszinsen

Mit Urteil vom 18.03.2019 hat das Amtsgericht Nürnberg die BSQ zur Zahlung der Bonuszinsen in einem von Frau Rechtsanwältin Janina Wetzel vertretenen Fall verurteilt.

Dies ist bemerkenswert, nachdem die mit diesem Fall befasste Richterin in früheren Urteilen für die BSQ entschieden hatte.

Noch mit der Ladung zum Termin hatte die Richterin darauf hingewiesen, sie finde die gegenteilige Rechtsauffassung überzeugend. Sie riet eine Klagerücknahme an, worauf selbstverständlich in Anbetracht der bisherigen Rechtsprechung des Landgerichts (z.B. Urteil vom 29.11.2018) nicht eingegangen wurde.

Im Termin sprach sie dann die Rechtsprechung des Landgerichts an und teilte mit, sie könne nun nicht mehr sagen, wie sie entscheiden werde, dies müsse sie sich noch überlegen. Man könne beide Rechtsauffassungen vertreten.

Kurz nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung beim Amtsgericht wurde das zweite Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20.02.2019 verkündet, diesmal von der 10. Kammer, die die BSQ ebenfalls zur Zahlung der Bonuszinsen verurteilte. Damit war klar, dass beide für die BSQ zuständigen Kammern beim Landgericht (die 6. Und die 10. Kammer) auf Seiten der Bausparer standen.

Das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg fiel dann vollumfänglich zu Gunsten des Klägers aus.

Das Urteil ist ebenso wenig rechtskräftig, wie die bisherigen Urteile des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Auch hier ist die BSQ Bauspar AG mittlerweile in Berufung gegangen, der Prozess läuft also in der nächsten Instanz weiter.

Dennoch scheinen die Urteile des Landgerichts zumindest einige Richter auch beim Amtsgericht überzeugt zu haben.

Ob Sie in Ihrem Fall zunächst beim Amtsgericht klagen müssten, oder direkt zum Landgericht gehen können, hängt davon ab, wie viele Bonuszinsen auf Ihrem letzten Kontoauszug ausgewiesen waren. Wenn die Ihnen von der BSQ vorenthaltenen Bonuszinsen unter 5000€ liegen, muss zunächst Klage beim Amtsgericht erhoben werden. Erst über 5000€ können Sie direkt zum Landgericht klagen.