Aktuelles zum Datenleck bei ThomasLloyd - KSR Law
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16/10/2024
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Aktuelles zum Datenleck bei ThomasLloyd

Die ThomasLloyd-Gruppe steht wegen ihrer Anlageprodukte wie Genussscheine, #stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen und Teilschuldverschreibungen seit geraumer Zeit in der Kritik.

Eine Hackergruppe hat 2,4 Terabyte Daten von ThomasLloyd, einem internationalen Erneuerbare-Energien-Unternehmen, ins Darknet gestellt.

Diese Datenmenge soll unter anderem interne Dokumente und die Daten von vermutlich zehntausenden deutschen Anlegerinnen und Anlegern beinhalten.

Dies wurde erstmals im September bekannt, doch ThomasLloyd dementierte damals einen Datenabfluss oder eine Hackerattacke. Laut Matthias Klein, ThomasLloyds Deutschland-Chef, könnte es sich um einen lokal begrenzten Vorfall handeln, da eine erste Systemprüfung keine Datenabflüsse ergeben habe.

Das „Handelsblatt“ berichtete jedoch, dass viele der im Darknet gefundenen Dateien sehr wahrscheinlich von ThomasLloyd stammen, nachdem Daten mit realen Anlegerinformationen abgeglichen wurden.

Datenschutzverletzungen

Datenschutzvorschriften wie die DSGVO verpflichten Unternehmen dazu, persönliche Daten zu schützen und bei Datenschutzverletzungen wie einem Datenleck, angemessene Entschädigungen zu zahlen. Betroffene haben nach einem Datenleck Rechte auf Auskunft, Schadenersatz und Unterlassung, wobei laut EuGH bereits ein immaterieller Schaden, z.B. die Sorge um Datenmissbrauch, für Schadenersatzansprüche ausreicht.

Im spezifischen Fall eines möglichen Datenlecks bei ThomasLloyd sollten Anleger die Entwicklungen aufmerksam weiterhin verfolgen.

Die Kanzlei KSR bietet rechtliche Beratung für betroffene Kapitalanleger und Investoren als auch für Anlagebetrugsopfer an, um ihre finanziellen Verluste zu minimieren und Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken.

ThomasLloyd verwaltet ungefähr 1 Milliarde Euro und steht bereits seit längerer Zeit in der Kritik, unter anderem wegen verspätet veröffentlichter Jahresabschlüsse und finanzieller Schwierigkeiten einiger Firmen der Gruppe.

Die Fachanwaltskanzlei KSR aus Nürnberg vertritt bereits Interessen zahlreicher Anleger der ThomasLloyd-Gruppe und hat bereits in unseren Artikeln öfters darüber berichtet.

Verschiedene Gerichte, einschließlich des Bundesgerichtshofs, haben bereits zugunsten der Anleger geurteilt und die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen bekräftigt.

Gerichtsurteile und Ausblick

Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot verstoßen und deshalb unwirksam sind (Urteil vom 24.10.2023).

Ebenso hat das Landgericht Verden mit Urteil vom 17.07.2020 Ansprüche aus der Kündigung der Finanzanlage zugesprochen. Die Landgerichte Regensburg, Augsburg, Bochum, Ansbach, Darmstadt und Traunstein haben zugunsten der ThomasLloyd Anleger geurteilt. Danach haben auch Oberlandesgerichte positiv entschieden und den Geschädigten einen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals zugesprochen.

In vielen Fällen kommt daher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, für welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierter Rechtsanwalt.

Rechtsprechung zugunsten geschädigter Anleger der ehemaligen ThomasLloyd Investments AG

Im Jahr 2024 ist eine Fortsetzung der Rechtsprechung deutscher Oberlandesgerichte zu erwarten, die zugunsten geschädigter Anleger der ehemaligen ThomasLloyd Investments AG und gegen die CT Infrastructure Holding Ltd. (CTIH) sowie andere Gesellschaften der Unternehmensgruppe entscheidet.

Treten Sie der ThomasLloyd Anlegerschutzgemeinschaft bei und nutzen Sie Vorteile wie außergerichtliche Vertretung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche, regelmäßige Updates und Unterstützung bei der Rückzahlungsabwicklung sowie Anspruchsberechnung.

Unsere Erfahrung zeigt, dass unsere Argumentation zur außerordentlichen Kündigung und Schadensersatzansprüchen erfolgreich ist.

Wir bearbeiten aktuell eine Reihe von Geldanlagen, darunter Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH und Thomas Lloyd Festzins; Kommanditbeteiligungen bei der Zweiten und Dritten Cleantech Infrastrukturgesellschaft; Genussscheine und Genussrechte bei Thomas Lloyd Private Wealth GmbH sowie der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft.

Des Weiteren umfassen von uns bearbeitete Fälle stille Beteiligungen an der Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH; Genussrechte bei ThomasLloyd Investments GmbH sowie eine atypisch stille Beteiligung beim DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH und Beteiligungen am ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICIV, Luxemburg.

Eine individuelle Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Kapitalanlagerecht kann für betroffene Anleger sinnvoll sein, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Nicht selten wurden die tatsächlichen Risiken verschwiegen oder in unzulässiger Weise klein geredet und verharmlost.

Ansehnliche Renditen wurden versprochen. Besonderheiten der jeweiligen Anlageform wurden oftmals nicht erläutert.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank– und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.