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Betriebsschließungsversicherung: Versicherer handeln bewusst vertragswidrig

Als hätten Gastronomiebetriebe, Hotels und Einzelhändler nicht schon genügend Sorgen infolge der Corona-Krise, müssen sie sich nun auch noch mit Kündigungen der Versicherer ihrer Betriebsschließungsversicherungen auseinandersetzen.

Zahlreiche versicherte Hoteliers, Gastronomen und Ladenbesitzer haben sich infolge der zwangsweisen Schließungen ihrer Betriebe infolge der Corona-Pandemie Versicherungsschutz bei ihrer Sachversicherung, mit der sie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, gesucht.

In Bayern ansässigen Betrieben wurde sodann die „bayerische Lösung“ vorgeschlagen. Die Betriebe sollten eine geringe Zahlung zur Abgeltung aller Forderungen gegen die Versicherungsgesellschaft wegen der corona-bedingten Schließung akzeptieren. Viele Hoteliers, Gastronomen oder Einzelhändler geben sich hiermit nicht zufrieden und bestehen auf die von in vielen Fällen berechtigt geltend gemachte Versicherungsleistung.

Dies hat nun offenbar verschiedene Versicherungsgesellschaften, so die Continentale oder auch die Mannheimer Versicherung, dazu bewogen, die Versicherungsverträge schlichtweg zu kündigen, nicht aber ohne gleichzeitig den Schadensfall abzulehnen und corona-bedingte Zahlungen zu verweigern. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass im Gegenzug der Neuabschluss der Versicherung, allerdings mit einem vollständigen Corona-Ausschluss, angeboten wird. Dieses Vorgehen wird damit gerechtfertigt, man müsse für das Versicherungskollektiv für Klarheit sorgen. Diejenigen, die der „bayerischen Lösung“ nicht zugestimmt hätten, würden andernfalls gegenüber denjenigen bevorteilt.

Tatsächlich ist dieses Handeln ein Ausdruck von Hilflosigkeit und Angst vor der berechtigten Inanspruchnahme durch ihre Versicherungsnehmer. Hierbei handelt es sich um ein typisches Vorgehen, welches Banken und Versicherungen bei Massenschadensfällen an den Tag lehnt. Man versucht beispielsweise Kunden mit geringen Zahlungen abzuspeisen.

Lehnen Kunden verständlicherweise angesichts der vielfach positiven Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Versicherung eine solche Zahlung ab, wird versucht, diese widerspenstigen Kunden, die zudem wirtschaftlich gebeutelt sind, durch Angst vor dem Entzug des vollständigen Versicherungsschutzes zum Einlenken zu bewegen.

Wie bereits an anderer Stelle berichtet haben wir bereits in unserer Kanzlei zahlreiche Vertragswerke verschiedener Betriebsschließungsversicherungen geprüft und ausgewertet. Hierbei ist festzustellen, dass voraussichtlich ein weitaus überwiegender Teil von Hoteliers, Gastwirten und auch Ladenbesitzer gute Chancen haben werden, Ansprüche gegen ihre Versicherung aus der Betriebsschließungsversicherung erfolgreich durchzusetzen.

Insofern sollten Hoteliers, Gastwirte und Gewerbetreibende sehr gut überlegen, ob sie sich mit einer Leistungsablehnung ihrer Versicherung abfinden oder beispielsweise freiwillige Angebote von Versicherern unter gleichzeitiger Abgeltung aller weiteren Ansprüche vorschnell annehmen. Jedenfalls sollten sie die Vertragsbedingungen ihrer Betriebsschließungsversicherungen anwaltlich prüfen lassen.