CG Service & Verwaltung: Der Insolvenzverwalter macht Ernst - KSR Law
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CG Service & Verwaltung: Der Insolvenzverwalter macht Ernst

Geschädigte Anleger der Crassus-Germanum-Gruppe haben in den vergangenen Tagen Post vom Amtsgericht Coburg erhalten. Sie werden aufgefordert, Stellung zu einem Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters der Firma CG Service & Verwaltung GmbH, einem Unternehmen der Crassus-Germanum-Gruppe, zu nehmen, welchen dieser parallel mit dem Antrag auf Durchführung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht Coburg eingereicht hat.

Die CG Crassus Germanum hat in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Vertriebs der GK-Group an Anleger Photovoltaikanlagen vertrieben.

Bei der Firma CG Service & Verwaltung GmbH handelt es sich um ein Tochterunternehmen, welches nach dem Erwerb der PV-Anlagen durch den Anleger als Mieter der Anlagen in Erscheinung getreten ist. Dieses Unternehmen ist zwischenzeitlich wie auch die anderen zu dieser Gruppe gehörenden Unternehmen insolvent.

Nachdem der Insolvenzverwalter bereits im vergangenen Jahr außergerichtlich versucht hat von Anlegern die von diesen vereinnahmten Mieten wegen angeblicher Rechtsgrundlosigkeit zurückzufordern und über Monate hinweg diese vermeintlich berechtigten Forderungen nicht weiterverfolgt hat, hat er nun kurz vor Ende des Jahres 2016 offenbar im großen Stil Mahnverfahren initiiert. Er fordert im Einzelfall mehrere tausend Euro, teilweise sogar über EUR 10.000,00 zurück.

Eine große Zahl von Anlegern befürchtet angesichts der Insolvenz nun nicht nur einen Verlust des angelegten Geldes, sondern auch die vereinnahmten Mieten wieder zurückzahlen zu müssen. Teilweise haben diese Darlehen zur Finanzierung des Kaufs der Photovoltaikanlagen aufgenommen oder bestehende Lebensversicherungsverträge aufgelöst, um den Erlös hieraus in diese vermeintlich gute und sichere Anlage zu investieren, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt mehrere geschädigte Anleger. Im Einzelfall bestehen nach Auffassung von Rechtsanwalt Reulein berechtigte Chancen, diese Forderungen des Insolvenzverwalters erfolgreich abzuwehren und ggf. darüber hinaus auch den eingetretenen Schaden zu kompensieren. Hier muss jeder Einzelfall gesondert geprüft werden.

Geschädigte Anleger der CG Crassus Germanum sollten sich daher in Anbetracht der von dem Amtsgericht Coburg gesetzten kurzen Stellungnahmefrist schnellstmöglich von einem auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt beraten lassen, um zu entscheiden, wie auf die Aufforderung des Amtsgerichts Coburg im Einzelfall zu reagieren ist. Auch sollten geschädigte Anleger sich im Hinblick auf Möglichkeiten anwaltlich beraten zu lassen, das angelegte Geld zurückzuerlangen.