So hat beispielsweise das Landgericht Nürnberg-Fürth in einer von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, erstrittenen Entscheidungen bereits gerügt, dass ein relevanter Eingriff in das gesetzliche Muster gegeben ist, wenn eine Bank die in der Widerrufsinformation zu bezeichnenden Pflichtangaben abweichend von dem gesetzlichen Muster fehlerhaft bezeichnet (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urt. v. 02.03.2016 – 6 O 6071/15). Von mehreren Oberlandesgerichten werden selbst die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Muster als unzureichend angesehen bzw. deren Eignung zur ordnungsgemäßen Aufklärung des Darlehensnehmers in Frage gestellt.
Daher sollten Darlehensnehmer, welche nach dem 10.06.2010 ihren Darlehensvertrag abgeschlossen haben und von der aktuell immer noch historisch niedrigen Zinssituation profitieren wollen, nicht zögern, die ihnen erteilte Widerrufsinformation durch einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Dies kann sich wirtschaftlich lohnen. So können erhebliche Zinsersparnisse für die Zukunft generiert werden. Aber auch für die Vergangenheit können dem Darlehensnehmer im Einzelfall Ansprüche in Höhe von mehreren tausend Euro zustehen.