Debeka – Zinsverluste drohen: Beitragseinzug bei Bausparverträgen gestoppt - KSR Law
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Debeka – Zinsverluste drohen: Beitragseinzug bei Bausparverträgen gestoppt

Viele Bausparer der Debeka Bausparkasse erhalten gerade mit ihren Kontoauszügen für 2018 Schreiben, die zunächst harmlos aussehen.
Unter einer fett gedruckten Überschrift, die darauf hinweist, dass sich die komplette Seite nur auf Datenschutzvorschriften bezieht, befindet sich folgende Unterüberschrift:

„Umgang mit SEPA-Basis-Lastschriften nach Zuteilung des Bausparvertrages im Tarif BS 1“
Zunächst ist hier nicht zu erkennen, dass es sich gerade nicht um Datenschutz im Zusammenhang mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat handelt. Erst der weitere Text klärt dies auf:

„Die Debeka Bausparkasse AG wird daher SEPA-Basis-Lastschriften ab dem 1. Januar 2019 für sich in der Phase der Zuteilung befindliche Bausparverträge im Tarif BS1 nicht mehr ausführen.“

Der Hinweis wurde von der Debeka auch sofort umgesetzt. Bereits die Bausparrate für Ende Januar wurde nicht mehr eingezogen.
Bausparer, denen dies bisher nicht aufgefallen ist, sollten schnellstmöglich reagieren. Denn wenn die Regelsparraten nicht gezahlt werden, können hierauf auch keine Zinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann auch die Bewertungszahl nicht steigen, die bei diesem Tarif jedoch für die Höhe der Bonusverzinsung verantwortlich ist.

Auch hat die Debeka ein Kündigungsrecht, wenn mehr als zwei Regelsparraten nicht gezahlt wurden und auch auf Aufforderung keine Zahlung der rückständigen Raten erfolgt.

Hier könnte tatsächlich eine weitere, teure Falle für die Bausparer lauern:
Die Debeka Bausparkasse könnte es gerade darauf anlegen, dem Bausparer zu kündigen, wenn mehr als zwei Regelsparraten nicht gezahlt wurden, in der Hoffnung, dass viele Bausparer der Aufforderung zur Nachzahlung nicht nachkommen.
Hier lauert direkt das nächste Problem. Viele Bausparverträge enthalten eine sog. Bonusverzinsung, wobei sich bei Einhaltung bestimmter Bedingungen die Vertragszinsen erheblich erhöhen, teilweise auf bis zu 7%. Dieser Bonus ist gefährdet, wenn die Bausparkasse kündigt und hierdurch die Bedingungen für den Erhalt der Bonuszinsen nicht eingehalten werden können.

Gegen die Einstellung des Lastschriftverfahrens gibt es eine einfache Lösung:
Während man von der Einstellung des Lastschrifteinzugs und der hierzu von der Debeka gelieferten Begründung halten mag, was man möchte: Eine Klage ist dies wohl aktuell noch nicht wert.

Die Einrichtung eines Dauerauftrages auf das Bausparkonto in Höhe der bisherigen Regelsparraten sorgt dafür, dass keine Sparrate ausversehen ausgelassen wird und weiterhin die bestmögliche Verzinsung gesichert werden kann – dies insbesondere für Verträge, die bald die 10-Jahre-nach-Zuteilungsreife-Grenze erreichen, oder bei denen auch bei Einzahlung der Regelsparrate die Vollbesparung erst nach Ablauf 10-Jahre-nach-Zuteilungsreife-Grenze eintreten würde. Je mehr Bausparguthaben vorhanden ist, desto mehr Zinsen erhält der Bausparer jährlich. Bausparer, deren Vertrag gerade erst die Zuteilungsreife erreicht hat, deren Verträge die Bausparsumme jedoch fast erreicht haben, sollten sich hingegen überlegen, ob sie diesen „Service“ der Debeka nicht dazu nutzen möchten, zunächst nicht weiter in den Vertrag einzuzahlen, in der Hoffnung, dass der Vertrag dann länger läuft, als wenn das Lastschriftmandat weiter ausgeführt worden wäre. Hier bleibt abzuwarten, ob die Debeka dann – widersprüchlich – doch wieder Raten fordert und mit der Kündigung droht. Es bleibt abzuwarten, ob die Debeka sich auch gegen Daueraufträge wehren wird.
Wohl auf Grund der Niedrigzinsphase suchen die Bausparkassen seit einiger Zeit kreative Wege, um Bausparverträge möglichst schnell loszuwerden und hierbei möglichst wenig zu bezahlen. Hierbei verweigern die Bausparkassen auch gerne vertraglich vereinbarte Bonuszinsen mit mehr oder weniger kreativen Begründungen. Die Niedrigzinsphase ist jedoch keine Begründung, mit allen Mitteln gegen vertraglich eingegangene Verpflichtungen zu verstoßen. Bausparverträge wurden von allen Bausparkassen vor Jahren als lukrative Sparanlage beworben, nun versuchen die Bausparkassen ihre Sparer mit allen Mitteln wieder loszuwerden. Dies sollten sich die Bausparer nicht gefallen lassen.

Rechtsanwältin Janina Wetzel vertritt aktuell eine Vielzahl an Bausparern, insbesondere gegen die BSQ Bauspar AG, die Wüstenrot Bausparkasse, sowie die Aachener Bausparkasse. Auch Fälle gegen die BHW Bausparkasse, die Schwäbisch Hall Bausparkasse, LBS Bausparkassen sowie auch die hier mal wieder auffällig gewordene Debeka Bausparkasse kommen in Betracht.