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13/01/2025Anleger der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH sowie weiterer Gesellschaften der Degag-Gruppe, darunter Degag Kapital GmbH und Degag Wi8 GmbH, stehen vor erheblichen finanziellen Verlusten.
Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) stoppt die Zins- und Rückzahlungen an die Anleger, die insgesamt etwa 275 Millionen Euro in Genussrechte der Degag Kapital GmbH, Degag Wi8 GmbH und Degag Bestand und Neubau 1 GmbH investiert hatten.
Die Degag spezialisierte sich auf die Sanierung und profitable Vermarktung sanierungsbedürftiger beziehungsweise leerstehender Immobilien, finanziert durch Genussrechte mit der Aussicht auf über sechs Prozent Jahreszinsen. Trotz anfänglicher Erfolge und regelmäßiger Auszahlungen an Anleger wurde der Zahlungsstopp notwendig, nachdem Ende 2023 ein Kreditinstitut bei der Refinanzierung ausgefallen ist und auch eine Brückenfinanzierung scheiterte. Aktuell werden Verhandlungen über Teilverkäufe des Immobilienportfolios geführt, wobei der erzielbare Verkaufspreis noch ungewiss ist.
Genussscheine
Gerade durch freie Vermittler auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt werden seit Jahren sog. Genussscheine als sichere Form der Kapitalanlage vertrieben. Bei Genussscheinen handelt es sich um Wertpapiere, die für den Anleger nicht unerhebliche Risiken, bis hin zum Totalverlust, mit sich bringen. Sie sind daher nur für Anleger geeignet, die bereit sind, ein solches Risiko einzugehen. Daher bedarf es zur Erfüllung einer zureichenden Anlageberatung gerade auch eines Hinweises auf das Risiko des Totalverlusts des angelegten Geldes bzw. zumindest die Gefahr nicht unerhebliche Kapitalverluste.
Die BaFin hat bereits veröffentlicht, dass die DEGAG WI8 GmbH aufgrund offener Forderungen aus Investitionen in verbundene Immobilienunternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, Zins- und Rückzahlungen an Anlegerinnen und Anleger zu leisten.
Zahlungsverzug für Anleger
Seit dem 16.12.2024 befindet sich das Unternehmen im Zahlungsverzug.
Anleger der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH sowie weiterer Gesellschaften der Degag-Gruppe, darunter Degag Kapital GmbH und Degag Wi8 GmbH, stehen vor erheblichen finanziellen Verlusten.
Bei der Degag Kapital GmbH, Degag Wi8 GmbH sowie bei der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH besteht für Anleger der verschiedenen Genussrechte die Gefahr eines Zahlungsausfalls.
Betroffen sind insbesondere die Genussrechte (L) und DEGAG WohnInvest 7 mit Mindestlaufzeiten von 5 bzw. 10 Jahren, die Genussrechte DEGAG WohnInvest 8 sowie DEGAG Wohnkonzept 1 und Wohnkonzept 2 mit denselben Laufzeiten.
Ein Jahresabschluss für 2023 liegt noch nicht vor. Die Degag begründet den Auszahlungsstopp mit einer Nachrangklausel, die im Falle einer Insolvenz die Bedienung anderer Gläubiger vor den Genussrechtsinhabern vorsieht.
In vielen Fällen kommt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungs- bzw. Beratungspflichten gegen den Vermittler oder das Unternehmen, für welches der Vermittler aufgetreten ist, in Betracht. Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.
Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die in die DEGAG-Gruppe investiert haben.
Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:
– Zeichnungsschein und Verträge Genussrechte
– etwaige Korrespondenz mit der Gesellschaft
– Zahlungsnachweise
– Dokumentation, die Vermittler angeht und weitere unterzeichnete Dokumente
– Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB
Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht seit über 20 Jahren insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg
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Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.