ThomasLloyd: Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung verurteilt
27/11/2024Festgeldangebote und Betrug im Internet
11/12/2024Die BaFin warnt vor Angeboten der DGS Europe / Development Group Singapore bezüglich des Kaufs angeblicher SpaceX- und OpenAI-Aktien.
Das Unternehmen ist nicht lizenziert, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten, und es fehlt der erforderliche Wertpapierprospekt.
Aktuelle Rechtslage: Keine Angebote ohne genehmigten Prospekt
Es besteht der Verdacht, dass Anlegern nicht existierende oder nicht gelieferte Aktien verkauft werden, was in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen zu Betrug geführt hat.
In Deutschland ist das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt generell verboten und kann, falls keine Ausnahmeregelung greift, einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach der EU-Prospektverordnung darstellen.
Die BaFin prüft im Rahmen des Prospektbilligungsverfahrens lediglich, ob der Prospekt alle gesetzlichen Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich sowie kohärent ist, ohne die inhaltliche Richtigkeit oder die Seriosität des Emittenten zu bewerten.
Für das öffentliche Angebot von SpaceX-Aktien oder OpenAI-Aktien gibt es derzeit keine gebilligten Wertpapierprospekte.
Zudem benötigen Unternehmen, die Verbrauchern Wertpapiere anderer Unternehmen anbieten, eine Erlaubnis der BaFin, was auch für vorbörsliche Aktien gilt.
Betrug erkennen, Prospekthaftung
Zur Vermeidung von Betrug bei Online-Geldanlagen empfehlen wir als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:
– Anbieter auf BaFin-Erlaubnis zu prüfen
– Warnsignale wie überhöhte Renditeversprechen zu beachten
– genehmigte Prospekte einzusehen und unabhängige Beratung einzuholen.
Die rechtliche Situation in Deutschland gilt als anlegerfreundlich, mit umfangreichen Informations- und Schutzmaßnahmen für Investoren vor und nach dem Abschluss ihrer Investitionen. Daher können unvollständige oder fehlerhafte Prospektangaben zu Schadensersatzansprüchen der Anleger gegen die Verantwortlichen führen.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.
Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.
KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.