Festgeldanlagen-Betrug ist zu einer der gefährlichsten Betrugsformen im Finanzsektor geworden, mit geschätzten Schäden von ca.100 Milliarden Euro jährlich.
Betrügerische Festgeldangebote sind nicht mehr nur an exorbitant hohen Zinsversprechen erkennbar. Inzwischen präsentieren sich viele mit professionellen Webauftritten und vermeintlichen Auszeichnungen, wodurch sie auf den ersten Blick seriös erscheinen.
Es ist daher wichtiger denn je, Angebote und Anbieter sorgfältig zu prüfen und sich nicht von äußerlichen Merkmalen täuschen zu lassen.
Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf den Bereich Festgeld-Betrug, verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die im Internet auf unseriöse Festgeldangebote hereingefallen sind.
Wir weisen darauf hin, dass es für Laien oft schwer ist, die Seriosität solcher Angebote einzuschätzen, besonders bei Vorliegen von Identitätsmissbrauch.
Wir bearbeiten aktuell eine Reihe von Festgeldanlagen-Betrugfällen (ein Auszug):
Wenn Sie feststellen, dass Sie Opfer eines Kapitalanlagebetrugs durch Investitionen in Festgeldanlagen, Aktien, Fonds, Immobilien oder Unternehmen geworden sind, ist es wichtig, schnell einen Rechtsexperten zu konsultieren. Der Experte kann Ihnen dabei helfen herauszufinden, ob und wie Sie Ihr investiertes Geld zurückbekommen und gegen die Verantwortlichen rechtlich vorgehen können.
Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de
Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und KryptoKapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.
Unsere langjährige Praxiserfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts versetzt uns in die Lage Problemstellungen schnell zu erfassen, praxisnahe Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und deren Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.
Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegerschutzgemeinschaft!
DEGAG Insolvenzanmeldung, Vermittlerhaftung: Die finanziellen Probleme der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH wurden bereits Ende 2024 offensichtlich, als die Gesellschaft bekannt gab, dass sie die fälligen Dezember-Auszahlungen an die Anleger nicht vornehmen kann.
Dies führte schließlich zur Insolvenzanmeldung Ende Januar 2025.
Am 10. Februar 2025 eröffnete das Amtsgericht Hameln das vorläufige Insolvenzverfahren für die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sowie für deren Muttergesellschaft, die DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG.
Die DEGAG-Gruppe hatte ursprünglich durch den Kauf, die Sanierung und die Neuvermietung bzw. den Neuverkauf von Wohnblöcken mit Gewinn, Immobilieninvestitionen getätigt, finanziert durch Kredite sowie Eigen- und Fremdkapital.
Die DEGAG hat verschiedene Kapitalanlagen wie Genussrechte und Anleihen angeboten, die hohe Risiken für Kapitalnleger beinhalten.
Diese Anlagen sind nachrangig und unbesichert, was im Falle einer Insolvenz zu einem Totalverlust für die Anleger führen kann.
In unserem Artikel vom 07.01.2025 haben wir bereits über die Aussetzung der Rückzahlungen an Anleger berichtet.
Anleger sollten daher dringend einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihren Anlageberater, Anlagevermittler prüfen zu lassen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg.
Weiterhin werden Insolvenzanträge für zwei weitere mit der Holding verbundene Unternehmen vorbereitet (DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH).
Mit dem Insolvenzverfahren wollte die DEGAG – Gruppe die Höhe der Verluste einschränken.
Vermittlerhaftung bei Fehlberatung
Ein Vermittler ist zur zutreffenden und umfassenden Aufklärung über die für den Anleger wesentlichen Umstände einer Geldanlage verpflichtet, also v. a. über die Risiken und die Funktionsweise der vorgestellten Anlage.
Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.
Anleger könnten deshalb auch Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung geltend machen, falls sie nicht angemessen über die Risiken aufgeklärt wurden.
Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter
Anleger und Zeichner von Genussrechten der DEGAG- Gruppe sollten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, müssen allerdings damit rechnen, dass diese aufgrund des in den Genussrechten vereinbarten Nachrangs hinter denen Forderungen anderer Gläubiger vom Insolvenzverwalter eingruppiert werden. Allerdings stellt sich bei diesem Nachrang die Frage, ob er hinreichend transparent ist und Wirkung entfaltet.
Im Insolvenzverfahren birgt eine nachrangige Behandung von Anlegerforderungen die Gefahr und das Risiko des Totalverlustes.
Dagegen können unwirksame Klauseln zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern, der Anlagegesellschaften und Anlagevermittlern führen.
Daher sollten Anleger die Wirksamkeit der Nachrangklausel in ihren Verträgen im Einzellfall prüfen lassen, da oft intransparente und ungültige Klauseln verwendet werden. Eine qualifizierte Nachrangvereinbarung ist nur dann transparent, wenn bestimmte Details klar formuliert sind.
Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die in die DEGAGGruppe investiert haben.
Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:
Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Die Insolvenzverfahren der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG und ihrer Fonds im Oktober 2024 sowie die Liquidation weiterer Gesellschaften haben die Unternehmensgruppe in eine tiefe Krise gestürzt.
Am 28. März 2024 hat die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG in Wiesbaden Insolvenz angemeldet, da notwendige Finanzierungsgespräche mit Gesellschaftern und Finanzpartnern keine Lösung brachten.
Ausserdem wurden auch für weitere operative Tochtergesellschaften der d.i.i.- Gruppe Insolvenzanträge gestellt. Trotz der Insolvenz wird der Geschäftsbetrieb der betroffenen Gesellschaften fortgeführt, und alle von der Gruppe verwalteten Assets werden weiterhin betreut und bewirtschaftet.
Anleger stehen vor dem Risiko eines erheblichen oder gar vollständigen Kapitalverlusts.
Geschlossene Fonds
Geschlossene Fondsanlagen erfreuen sich seit vielen Jahren bei Banken und auch freien Anlagevermittlern und Anlageberatern großer Beliebtheit.
Dies ist nicht unbedingt der Kundenzufriedenheit, sondern dem Umstand geschuldet, dass mit dem Vertrieb dieser Anlageform Provisionen in beträchtlicher Höhe erwirtschaftet werden können.
Anlegern wird diese Form der Geldanlage als sicher und risikolos dargestellt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der naturgemäß das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Selbst bereits vereinnahmte Ausschüttungen müssen Anleger im Zweifelsfall bei einer solchen Kommanditbeteiligung wieder erstatten, soweit diese Ausschüttungen keine Gewinne darstellen, sondern nur aus der Liquidität der Gesellschaft erbracht werden. In diesem Falle lebt die Kommanditistenhaftung wieder auf, welche bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Beteiligung fortbesteht.
Werden Anleger über diese Verlust- und Haftungsrisiken oder andere sich aus der konkreten Beteiligung ergebenden Risiken nicht zutreffend aufgeklärt, so kommt eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler bzw. die beratenden bzw. vermittelnden Banken in Betracht.
Letztere können auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, soweit sie den Anlegern bei der Beratung nicht darauf aufmerksam gemacht haben in welcher Höhe Rückvergütungen aus dem Ausgabeaufschlag / Agio oder aus anderen offen ausgewiesenen Kostenbestandteilen erhalten.
Nicht selten finden sich in den Verkaufsprospekten zu den einzelnen Fondsanlagen Fehler, so dass auch eine Inanspruchnahme von Treuhändern, Initiatoren oder anderen Prospektverantwortlichen in Betracht kommt.
Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger von geschlossenen Fondsanlagen deutschlandweit gegen Anlageberater und Anlagevermittler, Banken sowie Prospektverantwortlichen.
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Die Kanzlei KSR bietet spezialisierte Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Kapitalanlage– und Kapitalmarktrechts an, um Beweise zu sichern, Strafanträge korrekt zu stellen und Ihre Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren durchzusetzen.
Inmitten von Börsenturbulenzen ausgelöst durch Zollpläne, kam es vor Kurzem zu erheblichen Störungen bei den Trading-Apps von Trade Republic und Scalable. Diese waren offenbar aufgrund der hohen Zugriffszahlen überlastet, was zu Ladeverzögerungen, Fehlermeldungen und fehlerhaften Portfolioanzeigen führte – Probleme, die bei Trade Republic bereits seitdem existierten und länger als eine Stunde andauerten.
Die Störungen behinderten Anleger womöglich daran, Wertpapiere zu den geplanten Zeiten zu kaufen oder zu verkaufen, was zu potenziellen Verlusten führte.
Rechtsanwalt /Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein weist darauf hin, dass Anleger die Möglichkeit haben, Schadenersatzansprüche gegen ihren Online-Broker prüfen lassen.
Trade Republic hingegen behauptet, der Kauf und Verkauf von Wertpapieren sei jederzeit möglich gewesen, obwohl es Berichte über nicht ausführbare Trades gibt.
Die Rechtsanwaltskanzlei KSR vertritt bereits Mandanten in Verbindung mit Online Broker Trading und bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.
Online-Broker Haftung
Online-Broker wie Trade Republic oder Scalable können haftbar gemacht werden, wenn technische Störungen dazu führen, dass Orders nicht wie gewünscht durchgeführt werden können und Anlegern dadurch finanzielle Verluste entstehen.
Anleger tragen die Beweislast und müssen den entstandenen Schaden konkret darlegen.
Wir empfehlen eine detaillierte Dokumentation des Vorfalls.
Entsprechende Urteile des Landgerichts Nürnberg-Fürth und des Oberlandesgerichts Nürnberg bestätigen die Möglichkeit einer Haftung (Az.: 8 U 36/03, Az.: 14 O 9971/98).
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Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.
Die Cannerald AG (früher Cannerald GmbH) hat in der Vergangenheit deutschen Kunden den Kauf- und Dienstleistungsverträge im Hinblick auf Cannabis-Pflanzen angeboten. Die Kunden sollten Cannabis-Pflanzen erwerben. Diese sollten bei der Cannerald AG aufgezogen und sodann geerntet werden.
Tatsächlich wurden für eine Vielzahl von Kunden zu keiner Zeit Cannabis-Pflanzen angeschafft und aufgezogen.
Aktuell stellt die Cannerald AG ihre Kunden, die seit Jahren auf Erträge aus ihren Verträgen warten, vor die Wahl entweder anstelle des Kauf- und Dienstleistungsvertrages die Pflanzen postalisch zugesandt zu erhalten, was mehr oder weniger einem Totalverlust gleichkommt oder aber Genussscheine bei der Gesellschaft zu erwerben. Bei der zweiten Alternative bleiben aktuell viele Details im Unklaren.
Nun hat sich die BaFin offensichtlich dem Angebot der Cannerald AG zum Vertrieb von Genussscheinen in Deutschland angenommen und mitgeteilt, dass der hinreichend begründete Verdacht bestehe, dass die in der Schweiz ansässige Cannerald AG diese Genussscheine ohne erforderliches Wertpapier-Informationsblatt anbietet.
Den Ausführungen der BaFin lässt darauf schließen, dass dieser das notwendige Wertpapier-Informationsblatt bis dato nicht vorgelegt worden ist bzw. dessen Veröffentlichung bislang von der BaFin noch nicht gestattet worden ist.
Sollte dies zutreffend sein, so fördert dies gerade nicht das notwendige Vertrauen in die Seriosität des nunmehr unterbreiteten Anlageangebots der Cannerald AG.
Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.
Ausserdem empfehlen wir Anlegern, sich bei Verdacht auf arglistige Täuschung oder sogar Betrug rechtlich beraten zu lassen.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.
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