Goldstone Group Ltd.: Aufsichtsbehörden warnen - KSR Law
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Goldstone Group Ltd.: Aufsichtsbehörden warnen

Die Goldstone Group Ltd. betreibt eine Handelsplattform für CFDs (contracts for difference), Devisen und Kryptowährungen. Sie ist nun in den Fokus der deutschen und österreichischen Aufsichtsbehörden geraten. Mit Bescheid vom 22.02.2019 hat die BaFin das Betreiben des Einlagengeschäfts sowie des Eigenhandels in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung angeordnet. Kurz darauf zog die österreichische Finanzaufsicht nach und machte am 23.03.2019 bekannt, dass die Gesellschaft nicht berechtigt sei, konzessionspflichtige Geschäfte in Österreich zu erbringen.

Betroffene Anleger sollten Rat bei einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Anwalt einholen. Denn schon das Betreiben von Bankgeschäften ohne entsprechende Erlaubnis lässt Zweifel an der Seriosität der Tätigkeit einer Gesellschaft aufkommen. Auch sind derartige Anlagegeschäfte nicht für jeden Anleger, insbesondere nicht für unerfahrene Anleger geeignet, da sie erhebliche Risiken in sich tragen, deren sich ein Anleger bewusst sein bzw. aufgeklärt werden muss.