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Große Aufregung um Adidas, H&M und Co.: Einstellung von Mietzahlungen angekündigt

Das ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders. Großkonzerne wie Adidas, H&M und andere kündigen nun unter Verweis auf das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ an, ihre Mietzahlungen erst einmal einzustellen. Die Politik reagiert hierauf mit Kritik. Teilweise werden Boykottaufrufe laut.

Gibt die gesetzliche Neuregelung diesen Unternehmen die Mieten einzustellen? Werden diese Beispiele nun Schule machen? Sind nun die Vermieter die Leidtragenden?

Jedenfalls werden viele Mieter unter Verweis auf diese Beispiele die fälligen Mietzahlungen verweigern. Hierzu sind sie allerdings nur berechtigt, wenn im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 fällige Mietzahlungen (dieser Zeitraum kann durch Rechtsverordnung noch verlängert werden) nicht geleistet werden und dies auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Ein Zusammenhang zwischen der COVID-19-Pandemie und der Nichtleistung ist glaubhaft zu machen.

Es besteht im Hinblick auf die Nichtzahlung dieser Mieten ein Kündigungsausschluss bis 30.06.2022. Aus anderen Gründen kann allerdings auch weiterhin gekündigt werden. Es besteht demnach kein Automatismus, nach welchem Mietzahlungen einfach eingestellt werden können.

Jedenfalls steht zu befürchten, dass eine regelrechte Welle von Fällen die Gerichte in den nächsten Monaten überfluten werden. Gerade Vermieter sollten sich daher im Falle der Verweigerung von Mietzahlungen unter Verweis auf die Corona-Pandemie anwaltlich über ihre Rechte beraten lassen.