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31/05/2024Geschäftsführer, die für Kapitalanlagen unrealistische Versprechungen machen, machen sich nicht nur haftbar, sondern auch strafbar. Besonders der Kapitalanlagebetrug steht im Fokus des Wirtschaftsstrafrechts, der bereits die bloße Täuschung, unabhängig von Vermögensschäden, unter Strafe stellt. Unsere Wirtschaftskanzlei bietet umfassende anwaltliche Leistungen zur Vorbeugung, Verteidigung und Beratung in Wirtschaftsstrafrechtsangelegenheiten, einschließlich Kapitalanlagebetrug, Subventionsbetrug, Kreditbetrug, Bilanzfälschung und regulärem Betrug. Uns ist es besonders wichtig, frühzeitig in Ermittlungsverfahren eingebunden zu werden, um Einfluss zu nehmen und wirtschaftliche Schäden für Unternehmen und Manager abzuwenden
Strafrahmen und Straffreiheit
Der § 264a StGB regelt die Strafbarkeit beim Kapitalanlagebetrug. Ziel ist es, sowohl das Vermögen der Anleger als auch die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zu schützen. Kapitalanlagebetrug ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem eine Täuschungshandlung ausreicht, ohne dass ein Vermögensschaden entstehen muss.
Strafbar macht sich, wer gegenüber vielen Personen über wesentliche Umstände unrichtige Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, um das Verhalten der Anleger damit zu beeinflussen. Wichtig ist, dass die Angaben das Anlegerverhalten beeinflussen können und für einen durchschnittlichen, vorsichtigen Kapitalanleger erheblich sind.
Wertpapiere und Anteile an Unternehmen als Tatobjekte
Die Vorschrift befasst sich mit der Anwendung im Bereich von Kapitalanlagen wie Wertpapieren, Unternehmensanteilen, Fondsbeteiligungen und Immobilieninvestitionen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Prospekthaftung im Kapitalmarktrecht, die die Notwendigkeit eines vollständigen und korrekten Prospekts für Anlageentscheidungen betont. Falschangaben im Prospekt können zur Haftung des Geschäftsführers führen, sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich. Das BGH-Urteil von 2015 hebt hervor, dass die Verwendung eines veralteten oder falschen Prospekts strafbare Handlungen darstellen kann. Für Anleger ist es möglich, Schadensersatzansprüche bei Betrug oder falschen Informationen geltend zu machen.
Der § 264a StGB sieht bei Kapitalanlagebetrug Strafen vor, lässt jedoch Raum für Straffreiheit bei sogenannter tätiger Reue. Personen, die unter Verdacht stehen, sollten umgehend juristischen Beistand suchen.
Wir beraten und vertreten seit mehr als 19 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.
Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.
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