Komplex P&R-Container - KSR Law
Online – Anlagebetrug
06/04/2018
Genussrechte: Anleger können Forderungen des Insolvenzverwalters erfolgreich abwehren
06/04/2018

Komplex P&R-Container

Die Insolvenz der P&R-Container-Gruppe hat den Grauen Kapitalmarkt erschüttert. Immerhin handelte es sich um den Marktführer im Containerhandel. Anleger erwarben Container von einem Unternehmen der P&R-Gruppe und vermieteten dieses sodann sofort. Gleichzeitig wurde vielfach der Rückkauf der Container in Aussicht gestellt. Bis zu den erst kurz vor der Insolvenz eingetretenen Zahlungsschwierigkeiten konnten Anleger stets die reibungslose Abwicklung der Verträge verzeichnen. Die Mieten flossen. Die Container wurden wie angekündigt zurückgenommen. Tatsächlich betrieb die P&R-Gruppe bereits seit mehr als 10 Jahren vor der Insolvenz ein Schneeballsystem.

Die Insolvenzverwalter haben nach eigenen Angaben aufwändige Recherchen betrieben und hierbei festgestellt, dass von den 1,6 Mio. Containern, die vorhanden sein sollten, tatsächlich nur 618.000 vorhanden sind. Offenbar wurden seit dem Jahr 2007 Container an Anleger verkauft, die gar nicht existierten. Hierdurch sollten Einnahmen generiert werden, mit denen sodann die Mieten und Rückkaufszahlungen an Altanlegern bedient werden sollten. Ein klassisches Schneeballsystem wurde demnach über die Jahre hinweg mit immer steigenden Umfang aufgebaut, bis schließlich kurz vor der Insolvenz die Liquidität fast vollkommen aufgebraucht war.

Das Containergeschäft wird bis auf Weiteres durch die noch nicht insolvente schweizerische P&R-Gesellschaft weiterbeitrieben. Gleichzeitig bemühen sich die Insolvenzverwalter um einen geordneten Verkauf der Containerbestände. Sowohl die Mieteinnahmen als auch die Verkaufserlöse sollen in den deutschen Insolvenzverfahren den geschädigten Anlegern zugutekommen. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Verantwortlichen, welche die Insolvenzverwalter nach eigenen Angaben vorantreiben, wobei die hierbei zu erzielenden Schadensersatzzahlungen angesichts des in die Milliarden Euro gehenden Gesamtschadens einem Tropfen auf dem heißen Stein gleichen dürften.

Für Anleger bleibt daher zunächst die Entwicklungen in den Insolvenzverfahren abzuwarten. Gleichzeitig besteht jedoch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Vermittler dieser Container-Anlage.

Allgemein ist nämlich festzustellen, dass in vielen Fällen Vermittler die Containeranlage mit Schlagworten wie „Sicherheit, Transparenz, Flexibilität und starke Rendite“ beworben und auf dieser Grundlage Anleger zur Investition in Container veranlasst haben. Risiken wurden vielfach nicht benannt oder verharmlost. Auf die Angaben vertrauten die Anleger, die nach Angaben der Insolvenzverwalter zu mehr als 50 % aktuell älter als 60 Jahre alt sind und mit den Einkünften aus dieser Geldanlage kalkuliert haben.

Insbesondere bis zur Einführung der Prospektpflicht auch für Containerangebote ab Anfang 2017 wurden Anleger Unterlagen überlassen, die eine unzureichende Risikoaufklärung nahelegen bzw. vermuten lassen.

In diesen von Vermittlern vorgelegten Unterlagen ist von einer Garantiemiete die Rede. Die Anlage wird als krisensichere Sachwertanlage mit einem garantierten Rückkauf der Container beschrieben. Letzterer wird konkret in Euro benannt, obgleich Anlegern lediglich ein Rückkaufsangebot am Laufzeitende unterbreitet werden sollte. Es wird eine einfache und transparente Vertragsgestaltung sowie die Vermietung nur an die „Top-20-Adressen der Welt“ zugesichert. Dem Anleger wurden die abgeschlossenen oder abzuschließenden Containermietverträge jedoch nicht offengelegt. Demnach sind Mieter und Mietkonditionen dem Anleger unbekannt. Schließlich wurde die Anlage in Container oftmals als ideale Lösung für konservative Kapitalanleger vorgestellt.

In der Broschüre „P&R Gebrauchtcontainer-Investitionsprogramm“ finden sich zwar einige Risikohinweise, die sicherlich vielfach von Anlegern aufgrund der sehr plakativen und eindrücklichen Beschreibung der Vorzüge der Geldanlage in den übrigen Unterlagen nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis genommen worden sind. Zudem bestehen berechtigte Zweifel daran, ob diese Hinweise für sich genommen ausreichend sind, um Anleger korrekt aufzuklären.

Die Rechtsanwaltskanzlei KSR vertritt Anleger von P&R-Container in den Insolvenzverfahren sowie gegen die Anlagevermittler und Anlageberater.