Landgericht Mosbach: KSR Rechtsanwaltskanzlei erstreitet Urteil gegen GK-Group AG - KSR Law
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Landgericht Mosbach: KSR Rechtsanwaltskanzlei erstreitet Urteil gegen GK-Group AG

Ökologische Kapitalanlagen erfreuen sich seit Jahren gesteigerter Beliebtheit bei Kapitalanlegern. Dies gilt auch und gerade für Photovoltaikanlagen.So haben eine Vielzahl von Anlegern bis zur Insolvenz mehrerer Unternehmen der CG Crassus Germanum-Gruppe im Jahre 2015 auf Empfehlung von für die GK-Group AG (vormals: GK-Finanz AG), Lauda-Königshofen, tätigen Vermittlern Photovoltaikanlagen an mehreren Standorten in Deutschland erworben.

Das Anlagemodell stellte sich wie folgt dar. Die Crassus Germanum GmbH sowie die CG new energy GmbH boten Photovoltaikanlagen zum Verkauf an. Hierzu bedienten sie sich über eine Exklusivvertriebsvereinbarung der GK-Group AG, die wiederum Vermittler beschäftigte, welche an potentielle Anleger herantraten, um die Kapitalanlage näher vorzustellen. Anleger sollten demnach von der CG Crassus Germanum GmbH bzw. der CG new energy GmbH Photovoltaikanlagen erwerben. Hierzu wurde ein Kaufvertrag geschlossen. Parallel hierzu wurde sogleich ein Mietvertrag zwischen dem Anleger und einer Tochtergesellschaft, der CG Service & Verwaltung GmbH, geschlossen. In diesem Mietvertrag tritt der Anleger seine Ansprüche auf Einspeisevergütung gegen Stromanbieter ab und erhält hierfür im Gegenzug einen Anspruch auf Miete.

In Gesprächen mit betroffenen Anlegern musste Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, feststellen, dass diese Anleger nicht von den Vermittlern über diese Abtretung und ihre negativen Folgen hinreichend aufgeklärt worden sind. So tauscht der Anleger quasi einen solventen Vertragspartner, den Stromanbieter (z.B. Eon), der den Strom abnimmt, gegen eine weniger solvente Gesellschaft, die CG Service & Verwaltung GmbH. Vielmehr, so die Erfahrungen von Rechtsanwalt Reulein, der mehrere Geschädigte vertritt, wurde Anlegern von Vermittlern wahrheitswidrig erläutert, dass im Falle der Insolvenz der Mieterin den Anlegern direkte Ansprüche gegen die Stromanbieter in Form der Einspeisevergütung zustünden.

Im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Aussage haben Anleger mehrere zehntausend Euro jeweils investiert, teilweise sogar über Darlehen. Letzteres wurde nicht selten unter Hinweis auf die aktuell niedrigen Zinsen und die Möglichkeit steuerlicher Geltendmachung als Betriebsausgabe von den Vermittlern empfohlen.

Die Anleger stehen nun vor einem Scherbenhaufen. Die Gesellschaften der CG Crassus Germanum Gruppe sind sämtlich insolvent. Ob und in welchem Umfang innerhalb der jeweiligen Insolvenzverfahren mit Auszahlungen an Anleger zu rechnen sein wird, wird abzuwarten bleiben.

Die geschädigten Anleger, die um ihr eingesetztes Vermögen bangen, sehen sich sogar noch Forderungen des Insolvenzverwalters der CG Service & Verwaltung GmbH ausgesetzt, der bereits an die Anleger geleistete Zahlungen versucht von den Anlegern zurückzuerlangen. Teilweise besteht auch die Gefahr einer Rückforderung bereits erstatteter Umsatzsteuer durch die zuständigen Finanzämter.

Geschädigte Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt, wie man an einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Mosbach vom 19.10.2018 -1 O 234/17 – sieht. In der von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei, Nürnberg, erstrittenen Entscheidung, die aktuell noch nicht rechtskräftig ist, hat das Landgericht Mosbach die Überzeugung gewonnen, dass die betroffene Anlegerin durch den für die GK-Group AG auftretenden Vermittler nicht zureichend über die Risiken dieses Anlagemodells aufgeklärt worden ist. Das Landgericht Mosbach hat aus diesem Grunde die GK-Group AG zum Schadensersatz in Höhe des erbrachten Kaufpreises unter Anrechnung erhaltener Mieten verurteilt. Auch muss die GK-Group AG etwaige weitere Schäden durch die Inanspruchnahme der Anlegerin durch den Insolvenzverwalter der CG Service & Verwaltung GmbH oder eine Rückforderung erstatteter Umsatzsteuer durch die Finanzbehörden sowie die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen.

Betroffene Anleger sollten daher von einem auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts prüfen lassen, ob in ihrem Fall auch eine aussichtsreiche Möglichkeit für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen besteht und nicht zögern entsprechende Ansprüche sodann auch geltend zu machen und durchzusetzen.