Lebensversicherung erfolgreich loswerden und Geld zurückerhalten - KSR Law
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Lebensversicherung erfolgreich loswerden und Geld zurückerhalten

Verbraucher, die Lebensversicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge vor dem 31.12.2017 abgeschlossen haben, können sich häufig auch heute noch erfolgreich von diesen durch die Ausübung eines Rechts zum Widerspruch bzw. Rücktritt lösen und auf diese Weise das eingezahlte Geld zurückerhalten, auch wenn die Lebensversicherung sich nicht gerade prächtig entwickelt hat. Voraussetzung ist, dass die Belehrung über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht fehlerhaft ist.

In einer aktuellen Entscheidung vom 21.02.2024 – IV ZR 297/22 – hat der BGH nun fest-gestellt, dass eine Belehrung fehlerhaft ist, wenn in der Belehrung der Beginn der Wider-spruchsfrist allein an den Erhalt des Versicherungsscheins und nicht wie gesetzlich vorge-sehen auch an die Überlassung der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinfor-mation geknüpft wird.

Verbraucher, die mit ihrer Lebensversicherung oder ihrer Rentenversicherung unzufrieden sind, sollten von einem spezialisierten Rechtsanwalt die Vertragsunterlagen prüfen las-sen, um festzustellen, ob im konkreten Einzelfall ein Widerspruch oder Rücktritt erfolg-reich durchgesetzt werden kann.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

KSR Rechtsanwaltskanzlei
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

Siegfried Reulein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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