
Ausstiegsmöglichkeiten aus ThomasLloyd Anlagen – BGH Urteil
27/02/2024
Architektenhaftpflicht: Haftungsfalle Baufeuchtigkeit
17/04/2024BGH Urteil stärkt erneut Widerspruchsrecht – Verbraucher, die Lebensversicherungsverträge und-/oder Rentenversicherungsverträge vor dem 31.12.2007 abgeschlossen haben, können sich häufig auch heute noch erfolgreich von diesen durch die Ausübung eines Rechts zum Widerspruch bzw. Rücktritt lösen und auf diese Weise das eingezahlte Geld zurückerhalten, auch wenn die Lebensversicherung und-/oder Rentenversicherung sich nicht gerade prächtig entwickelt hat.
Voraussetzung ist, dass die Belehrung über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht fehlerhaft ist.
BGH Urteil stärkt erneut Widerspruchsrecht
In einer aktuellen Entscheidung vom 21.02.2024 – IV ZR 297/22 – hat der BGH nun festgestellt, dass eine Belehrung fehlerhaft ist, wenn in der Belehrung der Beginn der Widerspruchsfrist allein an den Erhalt des Versicherungsscheins und nicht wie gesetzlich vorgesehen auch an die Überlassung der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation geknüpft wird.
Verbraucher, die mit ihrer Lebensversicherung oder ihrer Rentenversicherung unzufrieden sind, sollten von einem spezialisierten Rechtsanwalt die Vertragsunterlagen prüfen lassen, um festzustellen, ob im konkreten Einzelfall ein Widerspruch oder Rücktritt erfolgreich durchgesetzt werden kann.
Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig.
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.
Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.
KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Siegfried Reulein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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