AGRARVIS Forst- und Energiegenossenschaft
23/07/2024Wohnbaugenossenschaften: Süddeutsche Wohnbau GmbH ist im Insolvenzverfahren
31/08/2024Meier + Partner Vermögensverwaltung AG: Die BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen der im schweizerischen Wängi ansässigen Meier + Partner Vermögensverwaltung AG.
Das Unternehmen, welches nicht von der BaFin beaufsichtigt wird, betreibt ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland.
Einstellung der Anlagevermittlung und -beratung in Deutschland für die Meier + Partner Vermögensverwaltung
Die BaFin hat am 17. Juni 2024 die sofortige Einstellung der Anlagevermittlung und -beratung in Deutschland für die Meier + Partner Vermögensverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen ist bekannt dafür, seinen Kundinnen und Kunden den Kauf bestimmter Aktien zu empfehlen und über angebliche Verkaufsgelegenheiten zu informieren. Die Anordnung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht rechtskräftig.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Ausserdem müssen börsennotierte Unternehmen und Marktteilnehmer eine Reihe an Transparenz- und Verbotsvorschriften einhalten, um Insiderhandel und Marktmanipulation zu vermeiden. Zu diesen Pflichten zählen die Veröffentlichung von Ad-hoc-Meldungen, die regelmäßige Publikation von Finanzberichten sowie die Meldung von Directors‘ Dealings und Stimmrechtsmitteilungen. Mit den Finanzmarktnovellierungsgesetzen (1. und 2. FiMaNoG) wurde ein neues Rechtsregime etabliert, das die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) beinhaltet.
Die BaFin überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften, die durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und weitere europäische und nationale Regelungen ergänzt werden. Die Aufsicht über börsennotierte Unternehmen unterscheidet sich von der Börsenaufsicht, welche die Ordnungsmäßigkeit des Börsenhandels anhand des Börsengesetzes (BörsG) überprüft und insbesondere Preisbildungsprozesse kontrolliert sowie multilaterale Handelssysteme überwacht. Die BaFin nimmt zudem im Rahmen der Börsenaufsicht internationale Aufgaben wahr und kooperiert hierbei mit anderen Behörden und der ESMA gemäß den Vorschriften des WpHG.
Wenn Sie ein Opfer von Falschberatungen oder Fehlinformationen im Bereich Geldanlage und Investments geworden sind zögern Sie nicht und lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten.
Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Vorbörsliche Aktien
Betrüger nutzen das Interesse von Anlegerinnen und Anlegern an Börsengängen bekannter Unternehmen aus, um mit Angeboten zu angeblichen vorbörslichen Aktien abzuzocken. Dabei erhalten Anlegerinnen und Anleger unaufgeforderte Anrufe (Cold Calling), in denen ihnen Aktien zu einem bevorstehenden Börsengang angeboten werden, die jedoch in der Realität oft nicht existieren oder nicht verkauft werden dürfen.
Solche Praktiken sind nicht nur unseriös, sondern auch illegal.
Die BaFin weist darauf hin, dass für den Verkauf von Aktien, inklusive vorbörslicher Aktien, eine Erlaubnis erforderlich ist. Anlegerinnen und Anleger sollten daher unaufgeforderte Angebote ablehnen und die Erlaubnis des Anbieters über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, um nicht Opfer von Betrug zu werden.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot seriös ist?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es oft eine Herausforderung, die Seriosität eines Angebots zu erkennen, da betrügerische Firmen professionell wirkende Internetseiten und manipulierte positive Rückmeldungen nutzen, um seriös zu erscheinen. Sie missbrauchen dabei häufig Daten anderer Unternehmen und platzieren über kostenlose Dienste und Online-Presseportale gefälschte Erfolgsgeschichten. Verbraucher sollten deshalb stets eine kritische Prüfung verschiedener Quellen vornehmen.
Was ist ein IPO?
Nachfolgend möchten wir erläutern, was unter einem IPO („Initial Public Offering“) verstanden wird, also dem Börsengang eines Unternehmens und die Bedeutung eines von der BaFin geprüften und gebilligten Wertpapierprospekts. Dieser Prospekt ist entscheidend für die Informationsgrundlage von Anlegerinnen und Anlegern, wenngleich die BaFin dadurch nicht die Seriosität des Emittenten oder das Geschäftsmodell kontrolliert.
Ein IPO („Initial Public Offering“) beschreibt den erstmaligen öffentlichen Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse. Diese Neuemission kann sowohl im geregelten Markt als auch in weniger regulierten Segmenten wie dem Freiverkehr stattfinden. Ein Börsengang erfordert die Erstellung eines Wertpapierprospekts, der von der BaFin geprüft und gebilligt wird. Dieser Prospekt, der wichtige Unternehmensinformationen enthält, muss vor Beginn des öffentlichen Angebots veröffentlicht werden, damit sich potenzielle Anlegerinnen und Anleger informieren können.
Um an einem IPO teilnehmen zu können, benötigen Interessenten ein Wertpapierdepot und sollten sich gründlich über das Unternehmen und die Marktlage informieren.
Während der Zeichnungsfrist können Kaufaufträge abgegeben werden, wobei die Aktien nach dieser Frist in der Regel an der Börse frei handelbar sind. Anleger sollten jedoch vor dem Investieren in Wertpapiere grundlegende Fragen wie die Auswahl der Wertpapiere, die Depotwahl und Informationsquellen sorgfältig prüfen.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund.
Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.
Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegerschutzgemeinschaft!