Regulierungsrahmen MiCAR für Kryptowerte - KSR Law
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Regulierungsrahmen MiCAR für Kryptowerte

Regulierungsrahmen MiCAR

Deutschland setzt den EU-weiten Regulierungsrahmen MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) für Kryptowerte um, um mehr Rechtssicherheit und weniger Risiken für Anleger zu bieten. Die Umsetzung erfolgt durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) und das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), die bis Mitte 2024 in Kraft treten sollen.

MiCAR richtet sich an Emittenten sowie Anbieter und Händler von bislang unregulierten Kryptowerten wie Utility Token, E-Geld-Token und vermögenswertreferenzierten Token (Stablecoins), schließt jedoch bestimmte andere Finanzinstrumente aus. Die Regelungen verlangen für das Angebot und den Handel von Kryptowerten eine Zulassung in der EU und die Veröffentlichung eines Whitepapers. Mit der Erlaubnis nach MiCAR können Dienste und Kryptowerte auch grenzüberschreitend in anderen EU-Staaten angeboten werden.

Wann treten die Regulierungsrahmen MiCAR in Kraft?

Während bestimmte Regelungen für Stablecoins und E-Geld-Token ab Juni 2024 greifen, wird der Großteil der Vorschriften allerdings erst ab Dezember 2024 wirksam. Zusätzlich regelt das FinmadiG die Zuständigkeit und Befugnisse der BaFin, führt Anpassungen in bestehenden Gesetzen wie dem KWG durch und implementiert die DORA-Verordnung für die digitale operationelle Resilienz sowie die novellierte Geldtransferverordnung mit der sogenannten „Travel Rule“ für Kryptotransfers.

Die Schäden durch Anlagebetrug nehmen stetig zu, oft betreffen sie hart erarbeitetes Vermögen.

Trotz der Komplexität und der Herausforderung, die Täter zu fassen, gibt es Möglichkeiten, das verlorene Geld zurückzuerhalten. Mit der fachlichen Expertise eines Fachanwalts für Anlagebetrugsfälle und dem Einsatz zertifizierter Forensiker können die Spuren des Geldes verfolgt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Mein Team und ich stehen Betroffenen bei, um in Fällen von Broker-Betrug, Täuschung und ähnlichen betrügerischen Systemen Unterstützung zu leisten und aktiv Ermittlungen anzustreben.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine fundierte Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren Erfahrungen.

Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegerschutzgemeinschaft!