Fremdwährungsdarlehen: aktuelle Rechtsprechung des EuGH - KSR Law
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Fremdwährungsdarlehen: aktuelle Rechtsprechung des EuGH

Chancen und Risiken von Fremdwährungskrediten

Eine Kreditaufnahme in einer anderen Währung – der Fremdwährung – kann grundsätzlich Chancen, allerdings auch erhebliche Risiken in sich bergen. Es bestehen einerseits die Chancen, von niedrigeren Zinsen und/oder Wechselkursschwankungen zu profitieren. Andererseits bleibt das Risiko bestehen, aufgrund steigender Zinsen und/oder Wechselkursschwankungen Verluste zu erleiden.

Zins-Währungs-Swaps: Stärkung der Position der Kreditnehmer

Nach der aktuellen Rechtsprechung des EuGH hat sich eine neue Möglichkeit ergeben, um die bereits abgeschlossenen Kreditverträge zu bekämpfen.
Die uns vorliegenden Kreditverträge beinhalten Klauseln, die eine Konvertierung in die Eigenwährung ohne sachlichen Grund erschweren oder die Konvertierung unmöglich machen.

Gerade bei Zins-Währungs-Swaps wurde nicht selten der Anleger beruhigt und ihm in Aussicht gestellt, dass im Falle einer ungünstigen Währungsentwicklung ein Umstieg in eine andere Währung jederzeit möglich sei oder das Geschäft einfach verlängert werden würde und sich daher etwaige Verluste nie realisieren würden. Gerade im Zuge der weltweiten Finanzkrise und der hierdurch entstandenen erheblichen Währungsturbulenzen wurden Anlegern solche Anschlussgeschäfte jedoch v.a. mit dem Verweis auf eine unzureichende Sicherheitensituation verweigert.

Die Schlussfolgerung daraus ist, dass angesichts der vielfach hohen Forderungen der Kreditinstitute wiederum in erhebliche wirtschaftliche, teilweise exitentielle, Schwierigkeiten bringen kann.

Fremdwährungsdarlehen sind mit Mehrkosten verbunden

Bankkunden, die in der Vergangenheit solche oder ähnliche Fremdwährungsdarlehen abgeschlossen haben und nun feststellen, dass sie erhebliche Mehrkosten zu tragen haben, sollten sich an einen für Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden und Ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir u.a. Geschädigte aus ganz Österreich gegen die österreichischen Bankinstitute.

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall.

Wir beraten und vertreten seit über 18 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

Wir vertreten mittelständische Unternehmen aber auch Privatleute gegenüber Banken. Dabei ist Gegenstand der Vertretung zum einen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere die Rückforderung gezahlter Gelder, aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche der beratenden Banken.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

Unsere langjährige Praxiserfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts versetzt uns in die Lage Problemstellungen schnell zu erfassen, praxisnahe Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und deren Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.