Mit Lebensversicherung unzufrieden? Durch Widerspruch profitieren! - KSR Law
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Mit Lebensversicherung unzufrieden? Durch Widerspruch profitieren!

In Deutschland bestehen ca. 88 Mio. Lebensversicherungsverträge. Es handelt sich um eine bei den Deutschen sehr beliebte Anlageform, getragen von der Vorstellung, dass es sich um eine sichere und profitable Form der Geldanlage – gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten – handelt.

Wenn sich Versicherungskunden allerdings über den aktuellen Wert ihres Ver-sicherungsvertrages erkundigen oder bei Ablauf entsprechende Auszahlungen erhalten, sind sie nicht selten überrascht und enttäuscht.

Enttäuschte Kunden müssen dies jedoch nicht ohne Weiteres hinnehmen. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit sich durch einen Widerspruch oder Rücktritt von älteren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die bis Ende 2007 abgeschlossen worden sind, zu trennen, wenn die Versicherungsgesellschaft den Kunden fehlerhaft über sein Widerspruchsrecht / Rücktrittsrecht aufgeklärt hat. In diesem Fall kann der Versicherungskunde auch heute noch seinen Versicherungsvertrag ungeschehen machen. Dies gilt selbst in dem Fall, in welchem sie bereits ihren Versicherungsvertrag gekündigt haben.

Mit Ausübung des Widerspruchs bzw. des Rücktritts kann der Versicherungs-nehmer die von ihm gezahlten Versicherungsprämien zurückverlangen. Er muss sich dabei neben dem Rückkaufswert, welchen er bei beendeten Verträgen bereits von seinem Versicherer erhalten hat, die Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag, welche der Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswertes für den Versicherungsnehmer an das Finanzamt abgeführt hat, als Vermögensvorteil anrechnen lassen. Auch ist die Entwicklung der verwendeten Fonds zu berücksichtigen.

Jedoch kann er vor allem Abschluss- und Verwaltungskosten von der Versicherungsgesellschaft zurückfordern und Nutzungsersatzansprüche geltend machen. Gerade diese beiden Positionen können in vielen Fällen mehrere Tausend Euro ausmachen, weiß Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, der seit mittlerweile 15 Jahren als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mandanten in allen Bereichen der Geldanlage berät und vertritt. Er hat in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von enttäuschten Versicherungskunden im Hinblick auf die Erhebung und Durchsetzung des Widerspruchs / Rücktritts beraten und vertreten.

Erfahrungsgemäß weisen viele Versicherungsverträge inhaltlich unzureichende Belehrungen auf oder sind optisch für den Versicherungsnehmer nicht ausreichend wahrnehmbar, so dass die Gefahr besteht, dass er von seinem Widerspruchsrecht bei Vertragsschluss überhaupt keine Kenntnis erlangt hat.

Daher sollten Versicherungskunden ihre Lebensversicherungsverträge / Rentenversicherungsverträge dahingehend überprüfen lassen, ob sie ordnungsgemäß bei Vertragsschluss über ihr Widerspruchsrecht / Rücktrittsrecht aufgeklärt worden sind.