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Die Insolvenz der DEGAG – Schadensersatz für Anleger
29/01/2025Privatanleger haben Milliarden Euro in offene Immobilienfonds investiert, die hauptsächlich von den vier größten Anbietern Deka, Union, Commerz Real und DWS verwaltet werden.
Diese Institutionen empfehlen den Kauf von Fondsanteilen direkt über die Fondsgesellschaften zu oft deutlich höheren Preisen, was nicht nur die Käufer schädigt, sondern auch zu hohen Kursabschlägen an Handelsplätzen führt.
Jede Kapitalanlage sollte ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken bieten, doch aktuelle Untersuchungen zeigen, dass offene Immobilienfonds dieses Kriterium nicht erfüllen.
Obwohl eine Vor-Kosten-Renditeprognose besteht, führen hohe Kostenbelastungen dazu, dass die tatsächliche Rendite nach Kosten deutlich sinkt, wobei die Kosten die Ertragschance aufzehren.
Da die offenen Immobilienfonds oft eine zu niedrige Risikoeinstufung vorweisen, die nicht den tatsächlichen Schwankungen und systemischen Risiken entspricht, werden die Anleger nicht über die Risiken aufgeklärt.
Dies stellt eine irreführende Darstellung gegenüber konservativen Anleger dar, die kleinste Verluste scheuen und denen nicht bewusst ist, dass ihre Kapitalanlagen einem hohen Risiko unterliegen können.
Rechtliche Möglichkeiten für Anleger
Für die geschädigten Anleger von offenen Immobilienfonds besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie nicht umfassend über die Risiken ihrer Investition, wie:
-die Aussetzung der Anteilsrücknahme
-Fonds-Schließung
-Kick-Backs, Provisionen für die Vermittlung an den Berater
informiert wurden.
Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
In Bezug auf offene Immobilienfonds konnten geschädigte Anleger bereits vielfach erfolgreich solche Ansprüche durchsetzen.
Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.