Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der das Verfahren auf Seiten der Darlehensnehmerin in beiden Instanzen betreut, sieht in diesem Beschluss einen wesentlichen Durchbruch nicht nur im hiesigen Rechtsstreits. „Dieser Beschluss hat Signalwirkung für Tausende Kunden der PSD-Bank, die aktuell noch über Immobiliendarlehensverträge verfügen oder diese bereits, oftmals gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet haben. Kunden der PSD-Bank, die in vorliegenden Art über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, können auch heute noch den Widerruf erklären und unter Umständen mehrere Tausend Euro sparen oder geleistete Vorfälligkeitsentschädigungen zurückverlangen. Sie können sogar die Zahlung von Nutzungsersatz oder überzahlte Zinsen im Einzelfall geltend machen.“
Jedoch erscheint Eile geboten zu sein. Die Bundesregierung hat am 27.01.2016 einen Kabinettsbeschluss gefasst, mit welchem sie dem Bundestag bei der Umsetzung der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorschlägt, den das eigentlich ewige Widerrufsrecht für Darlehensverträge, die zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen worden sind, rückwirkend zeitlich bis einschließlich 21.06.2016 zu begrenzen. Nach diesem Zeitpunkt soll ein Widerruf trotz fehlerhafter Belehrung nicht mehr möglich sein. Bankkunden, die Geld sparen oder bereits geleistete Zahlungen von ihrer Bank zurückverlangen wollen, sollten sich daher beeilen und von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob ein Widerruf für sie in Betracht kommt, damit sie diesen noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes ausüben können.