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One Group, ProReal Deutschland, ProReal Private 2 GmbH, ProReal Europa – Zinszahlungen bleiben aus

Anleger der ProReal Private 2 GmbH werden mit einem aktuellen Schreiben darüber informiert, dass die Gesellschaft eigenmächtig entschieden hat, die Stundung von Zinszahlungen bis zum 30.06.2025 zu verlängern. Dies ist nicht die erste Vertröstung von Anlegern. Zudem sollen nun auch die zum 31.12.2024 und 31.12.2025 fälligen Zinszahlungen zunächst einbehalten werden.
Bereits in früheren Schreiben wird dies mit einer schwierigen Marktlage und negativen Effekten derselben auf die Liquiditätssituation der Gesellschaft begründet.

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Nachrangdarlehen funktionieren wie herkömmliche Darlehen, unterscheiden sich jedoch maßgeblich in der Behandlung im Insolvenzfall des Kreditnehmers. Bei einer Insolvenz oder Liquidation werden die Forderungen aus einem Nachrangdarlehen erst nach den Ansprüchen anderer Gläubiger bedient.

Diese Kredite sind meist höher verzinst und werden oft ohne Sicherheiten vergeben, was sie vor allem für Unternehmen als Teil des Mezzanine-Kapitals interessant macht.

Ein partiarisches Nachrangdarlehen ermöglicht dem Kreditgeber eine Gewinn- oder Umsatzbeteiligung statt Zinszahlungen. Wegen des erhöhten Risikos für die Banken sind detaillierte Kundenprüfungen, inklusive SCHUFA-Abfrage, üblich. Aufgrund des Risikos werden diese Darlehen zudem mit höheren Zinsen versehen.

Kreditnehmer sollten auf seriöse Angebote achten und Vertragsdokumente genau prüfen. Trotz ihrer Nachrangigkeit im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, sind Nachrangdarlehen in ihrer grundlegenden Struktur, Bedeutung und der Verpflichtung zur Rückzahlung herkömmlichen Darlehen gleichgestellt.

Nachrangige Namensschuldverschreibungen ProReal 2 GmbH

Die ProReal 2 GmbH hat wie auch andere Gesellschaften der ProReal-Serie sog. nachrangige Namensschuldverschreibungen mit einem Zins in Höhe von 6 % p.a. herausgegeben. Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt um Darlehen, welche der Anleger der Emittentin zur Verfügung stellt, allerdings mit dem Pferdefuß, dass eine Rückzahlung des Darlehens bzw. Zinszahlungen unter dem Vorbehalt stehen, dass die Gesellschaft durch entsprechende Zahlungen an Anleger nicht in die Gefahr der Insolvenz gerät.

Im Insolvenzfall droht zudem ein Forderungsausfall, da Nachranggläubiger, wie der Name es bereits vermuten lässt, erst nach den „normalen“ Gläubigern bedient werden.

Daher handelt es sich bei Nachrangdarlehen oder Nachrangschuldverschreibungen um risikobehaftete Geldanlagen. In der Regel sind sich Anleger über die Risiken dieser Anlageformen nicht bewusst.

Über diese besonderen Risiken sind Anleger umfassend und ordnungsgemäß durch einen Anlagevermittler bzw. Anlageberater aufzuklären. Versäumt er dies so kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.

Andere Gesellschaften der ProReal-Serie befinden sich ebenfalls bereits in ernsten wirtschaftlichen Problemen, so zum Beispiel die Emittentinnen ProReal Europa 9 und 10 GmbH. Auch bei anderen Gesellschaften wie der ProReal Deutschland 7 und 8 GmbH wurden Zinszahlungen ausgesetzt.

Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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