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20/01/2025Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen eines Erblassers einen Anspruch am Nachlass, falls sie enterbt oder im Testament übergangen wurden.
Dies gilt primär für Kinder und Ehegatten/eingetragene Partner, unter Umständen auch für Enkel und Eltern.
Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis, absolut jedoch nach 30 Jahren.
Der Pflichtteil kann nur unter strikten Bedingungen entzogen oder darauf verzichtet werden, etwa durch einen Pflichtteilsverzichtsvertrag.
Im Falle Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten werden auf den Pflichtteil angerechnet, Geschwister haben nur unter spezifischen Bedingungen Anspruch darauf.
Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, d.h. ohne Testament stehender Teil des Nachlassvermögens.
Nachlassregelung
Die gesetzliche Erbfolge kann leider oft zu Konflikten führen, daher sind ein Testament, ein Erbvertrag oder Vermögensübertragungen zu Lebzeiten – wichtige Instrumente zur Vermeidung von Streitigkeiten und zur Steuerminimierung.
Aktuell trifft nur jeder vierte Deutsche eine Erbregelung wie ein Testament oder einen Erbvertrag, wobei ein überwiegender Anteil dieser Verfügungen aufgrund mangelnder fachlicher Beratung fehlerhaft oder unwirksam sind.
Viele Testamente werden von den Verfassern ohne fachkundige Unterstützung erstellt und halten dadurch oft weder formellen noch inhaltlichen Anforderungen stand. Dies führt häufig zur Anfechtung der Testamente, was die gesetzliche Erbfolge zur Folge hat.
Um finanzielle Sicherheit für Angehörige nach dem Tod zu gewährleisten, empfehlen wir, sich im Vorfeld gründlich zu informieren oder fachlichen Rat, insbesondere von spezialisierten Anwälten für Erbrecht, einzuholen. Ein notarielles Testament unter Aufsicht eines Notars oder die Beratung durch einen Erbrechtsexperten helfen, individuelle Wünsche rechtssicher und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend festzuhalten.
Es gibt keine allgemeingültige Lösung für die Nachlassregelung; vielmehr ist eine individuelle Beratung entscheidend.
Im Erbrecht beraten und vertreten wir als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg seit über 20 Jahren unsere Mandanten umfassend in allen rechtlichen Fragen und Aspekten. Dies reicht von der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) bis zur Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen über Erbteile, Pflichtteilsrechte oder Vermächtnisse.
Die Kanzlei für Erbrecht in Nürnberg spezialisiert sich auf die Regelung von Nachlassangelegenheiten, einschließlich der Auseinandersetzung nach gesetzlicher Erbfolge oder letzter Wille des Verstorbenen.
Sie bietet Unterstützung bei Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen sowie bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen.
Zusätzlich beraten wir zur vorweggenommenen Erbfolge und zu steuerlichen Fragen im Erbfall.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung zur Nachlassplanung und Bewertung von Kryptowährungen sowie Unterstützung bei der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen, um diese neuen rechtlichen und praktischen Herausforderungen zu bewältigen.