Bankrecht

Im Bankrecht beraten und vertreten wir seit mehr als 20 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nürnberg vor allem Bankkunden gegenüber Banken und Sparkassen. Die sich hieraus ergebende langjährige Praxiserfahrung in diesem Bereich ermöglicht es uns die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und durchzusetzen.

Unser Leistungsangebot auf dem Gebiet des Bankrechts umfasst die Beratung und Vertretung von Privatleuten und Unternehmen u.a. in nachfolgenden Teilbereichen:

Darlehensverträge, insbesondere Beendigung durch Kündigung und Geltendmachung von Vorfälligkeitsentschädigung

Darlehensverträge, insbesondere Beendigung durch Kündigung und Geltendmachung von Vorfälligkeitsents
chädigung

Wir beraten und vertreten hierbei v.a. Bankkunden – Unternehmen und Privat-personen – bei allen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Darlehenverträgen. Gerade bei der vorzeitigen Kündigung von Darlehen durch die Bank besteht erhöhter Beratungsbedarf. Dabei sind die Berechtigung zur Forderung einer

Verbraucherdarlehensverträge / Immobilienverbraucherdarlehensverträge, insbesondere Widerruf

Verbraucherdarlehen
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braucherdarlehensver
träge, insbesondere Widerruf

Verbrauchern steht regelmäßig bei der Eingehung von Verbraucherdarlehens-verträgen und Immobilienverbraucherdarlehensverträgen ein Widerrufsrecht zu. Wir beraten und vertreten Verbraucher bei der Ausübung und Durchsetzung des Widerrufs. Zudem betreuen wir Mandanten in allen anderen Fragen

Unternehmerkredite, insbesondere Beratung vor Abschluss und Übersicherung von Kreditgebern

Die KSR Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Unternehmen und Unternehmer in allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Finanzierung und alterna-tive Finanzierungsmodelle. So betreuen wir Unternehmen bei Eingehung von Darlehen sowie im Falle der Kündigung durch die Bank sowie

Kreditsicherungsrecht (z.B. Grundschulden, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen, Globalzessionen oder Pfandrechte)

Kreditsicherungsrecht (z.B. Grundschulden, Bürgschaften, Sicherungsüberei
gnungen, Globalzessionen oder Pfandrechte)

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen und Formen des Kreditsicherheitenrechts. Dies beinhaltet einerseits die Erstellung und Prüfung entsprechender Sicherheitenverträge und andererseits sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr von Ansprüchen aus diesen Verträgen. So gilt

Vermögensverwaltung

Bankkunden vertrauen regelmäßig der Fachkunde ihrer Bank im Bereich der Geldanlage. Daher schließen sie nicht selten einen Vermögensverwaltungsvertrag ab, auf dessen Grundlage die Bank für den Kunden Anlagegeschäfte tätigen kann. Im Falle der schuldhaften Schlechterfüllung eines

Vermittlung von Kapitalanlagen / fehlerhafte Anlageberatung

Aufgrund Falschberatung durch Banken und Sparkassen verlieren Anleger in Deutschland jährlich Milliarden von Euro.

Sie werden von Bankmitarbeitern dazu veranlasst Kapitalanlagen zu erwerben, über deren Risiken sie häufig nicht zureichend aufgeklärt

Bausparverträge

In Zeiten niedriger Zinsen versuchen immer mehr Bausparkassen, sich von hochverzinsten Altverträgen zu trennen. Das ist für Bausparer, die bei Abschluss des Bausparvertrages noch mit einer Sparanlage geworben wurden, vielleicht für die Sicherheit und lange Laufzeit des Bausparvertrages sogar niedrigere

Konzeptionelle Beratung und Umsetzung von alternativen Finanzierungskonzepten ohne Banken (z.B. Crowdfunding, partiarische Darlehen, Genussrechte)

Wir ermitteln für Ihr Unternehmen die passgenaue Finanzierungsmöglichkeit (z.B. Genussrechte, Crowdfunding, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen) und prüfen, überarbeiten und passen bereits vorhandener Inhalte an und be-ziehen diese in den zu erstellenden Prospekt ein.