Bau- und Architektenrecht


Bau- und Architektenrecht

Im Bereich des Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten wir als Rechtsanwaltskanzlei KSR in Nürnberg unsere Mandanten von dem Zeitpunkt der Planung eines Bauvorhabens über den Abschluss von Verträgen. Auch die rechtliche Begleitung des Bauvorhabens bis hin zu seinem Abschluss sowie die Geltendmachung von Mängeln und Schadensersatz gehört zu unseren Leistungen.

Insbesondere sind wir in nachfolgenden Teilbereichen für unsere Mandanten tätig:

Ihr Ansprechpartner

Siegfried Reulein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: s.reulein@ksr-law.de

Unsere Kooperation mit dem Ratgeberportal anwalt.org

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Aktuelles im Bau- und Architektenrecht

Errichtung und Ausgestaltung sowie Prüfung von Bauträgerverträgen und Beratung vor Abschluss von Bauträgerverträgen


Wir betreuen Mandanten vor Abschluss eines Bauträgervertrages. Unsere Tätigkeit umfasst hierbei die Errichtung und Ausgestaltung von Bauträgerverträgen ebenso wie die Prüfung bereits entworfener Bauträgerverträge auf den Grundlagen des BGB und der VOB. Auch umfasst unser Leistungsangebot Vertragsgestaltungen nach HOAI.

Baubegleitende Beratung und Vertretung


Wir stehen mit rechtlicher Beratung und Vertretung auch baubegleitend während der Bauphase zur Verfügung, insbesondere bei Vertragsstörungen und Schlechtleistungen oder ungerechtfertigten Verzögerungen während des Baus.

Geltendmachung von Ansprüchen auf Nachbesserung, Minderung und Schadensersatz bei Baumängeln, außergerichtlich sowie in Beweissicherungsverfahren und vor Gericht


Wir vertreten und unterstützen Sie bei der Wahrung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen bei Baumängeln. Hierbei sind wir sowohl außergerichtlich, aber auch im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Streiterledigung in Beweissicherungsverfahren und vor Gericht für unsere Mandanten tätig.

Haftung von Bauträgern, Handwerkern und Architekten


Wir vertreten Mandanten in den Bereichen der Haftung von Bauträgern, der Inanspruchnahme von Handwerkern und Architekten. Auch hier steht eine schnelle außergerichtliche Streitbeilegung im Vordergrund. Sollte diese nicht möglich sein, so vertreten wir unsere Mandanten auch in Beweissicherungsverfahren und vor Gericht.