Erbrecht
Erbrecht
Auf dem Gebiet des Erbrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend in allen rechtlichen Fragen und Aspekten des Erbrechts. Dies reicht von der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) bis zur Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Auseinandersetzungen über Erbteile, Pflichtteilsrechte oder Vermächtnisse.
Unser Leistungsspektrum im Bereich Erbrecht umfasst insbesondere nachfolgende Teilbereiche:
Ihr Ansprechpartner


Aktuelles im Erbrecht
Ärger in der Erbengemeinschaft: Ein Miterbe blockiert
Ganzer Artikel »
Lebensversicherung für die Erben sichern
Ganzer Artikel »
Wenn ein Miterbe die Zusammenarbeit verweigert
Ganzer Artikel »
Widerruf des Bezugsrechts bei Lebensversicherungen durch Testament?
Ganzer Artikel »
Befreiung von der Erbschaftssteuer: Sofortiger Einzug in das geerbte Familienheim
Ganzer Artikel »
Erbschaftssteuer: Kindern das Haus schon zu Lebzeiten übertragen?
Ganzer Artikel »
Digitaler Nachlass – Wie den Zugriff der Erben verhindern?
Ganzer Artikel »
Berücksichtigung von Pflegeleistungen beim Erbe
Ganzer Artikel »
Lebensversicherungen & Erbrecht
Ganzer Artikel »
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – Teilungsklage als letztes Mittel
Ganzer Artikel »
Enterbt? – Ärger um den Pflichtteil muss nicht sein
Ganzer Artikel »
Geltendmachung von Erbteilen | Pflichtteilsansprüchen | Vermächtnissen | Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Wir beraten und vertreten Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer im Hinblick auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen den Nachlass und den Erben.
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften / Nachlassabwicklung
Wir beraten und vertreten sowohl einzelne Erben bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als auch im Falle einer Einvernehmlichkeit zwischen allen Erben die gesamte Erbengemeinschaft. Dies betrifft nicht nur das Innenverhältnis zwischen den Erben, sondern auch das Außenverhältnis zu Banken, Versicherungen und das Finanzamt.
Gestaltung und Anpassung von Testamenten und Erbverträgen | Schenkungen zu Lebzeiten von Todes wegen | vorweggenommene Erbfolge
Um Streitigkeiten nach dem Tod vorzubeugen ist es sinnvoll sich frühzeitig noch zu Lebzeiten Gedanken über die Übertragung von Vermögen zu machen und Vorkehrungen zu treffen. Daher beraten wir Mandanten bei der Ausgestaltung der Übertragung von Vermögen durch letztwillige Verfügungen wie Testament und Erbvertrag durch Vererbung oder Gewährung von Vermächtnissen sowie bei Schenkungen zu Lebzeiten von Todes wegen und der vorweggenommenen Erbfolge. Hierzu erstellen wir Konzepte und gestalten Testamente, Erbverträge und Schenkungen.
Beratung und Begleitung von Unternehmensnachfolgen klein- und mittelstän-discher Unternehmen bei der Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge, in allen erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten
Wir beraten und begleiten klein- und mittelständische Unternehmen bei der Planung und Durchführung der Unternehmensnachfolge, entweder in Form der Übergabe des Unternehmens innerhalb der Familie auf die nächste Generation oder durch Verkauf an einen Dritten. Die Beratung in diesem Bereich umfasst vor allem erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte, die miteinander verzahnt und in Einklang zu bringen sind. Ziel ist es, durch möglichst frühzeitiges Planen einen reibungslosen Übergang des Unternehmens auf die nächste Generation zu gewährleisten. Dies gilt sowohl, wenn der Über-gang zu Lebzeiten des Unternehmers im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erfolgen soll, also auch im Falle des Übergangs auf die nächste Generation durch Vererbung.