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Kapitalanlagerecht


Kapitalanlagerecht

Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

Unsere langjährige Praxiserfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts versetzt uns in die Lage Problemstellungen schnell zu erfassen, praxisnahe Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und deren Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.

Unser Leistungsangebot im Bereich Kapitalmarktrecht | Kapitalanlagerecht | Anlegerschutz umfasst die Beratung und Vertretung von Privatleuten, institutionellen Anlegern und Unternehmen u.a. in nachfolgenden Teilbereichen:

Ihre Ansprechpartner

Siegfried Reulein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: s.reulein@ksr-law.de

Aktuelle Fälle

Nachfolgend ein Auszug über Fälle, die wir aktuell betreuen:
06/04/2018

Genussrechte: Anleger können Forderungen des Insolvenzverwalters erfolgreich abwehren

Geldanlagen am Grauen Kapitalmarkt scheitern nicht selten. Anleger erhalten entgegen der vollmundigen Zusicherungen von Vermittlern nicht die versprochenen Ausschüttungen. Vielfach ist das angelegte Geld verloren. Dies […]
06/04/2018

Rechtsdienstleistungen für Unternehmen

Unser Leistungsangebot in nachfolgenden Teilbereichen: -Rechtliche Begleitung bei der Vertragsgestaltung: Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Verträgen oder AGBs -Unternehmensfinanzierung -Vertrags- und Forderungsmanagement -Prüfung von rechtlich kritischen […]
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Aktuelles im Kapitalanlagerecht

Konzeptionelle Beratung und Umsetzung von alternativen Finanzierungskonzepten ohne Banken (z.B. Crowdfunding, partiarische Darlehen, Genussrechte)“


Wir ermitteln für Ihr Unternehmen die passgenaue Finanzierungsmöglichkeit (z.B. Genussrechte, Crowdfunding, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen) und prüfen, überarbeiten und passen bereits vorhandener Inhalte an und be-ziehen diese in den zu erstellenden Prospekt ein.

Sämtliche des Prospekts, des VIB, des Zeichnungsscheins werden von uns un-ter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (z.B. Kreditwesengesetz, Ver-mögensanlagengesetz) erarbeitet.

In einem engen Austausch mit Ihnen im Hinblick auf die Einarbeitung der wirt-schaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens, des Anlageangebots sowie Ihrer unternehmerischen Tätigkeit werden die notwendigen Unterlagen erstellt.

Unser Leistungsangebot umfasst auch die Vorlage des Prospekts bei der BaFin sowie ein ggf. vorheriger Austausch mit der BaFin.

Anlagebetrug & Grauer Kapitalmarkt


Tausende Anleger verlieren jedes Jahr einige Milliarden Euro durch Investitionen am Grauen Kapitalmarkt oder weil sie Opfer von Anlagebetrug geworden sind. Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger aus ganz Deutschland und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Verkäufer und Hintermänner solcher Kapitalanlageangebote. Hierzu zählen insbesondere geschlossene Fondsanlagen, Verkauf von Lebensversicherungen, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen, Genussscheine, Vermögensverwaltungsmandate, Ökologische Investitionen in Photovoltaikanlagen u.a.

Geschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)


Geschlossene Fondsanlagen erfreuen sich seit vielen Jahren bei Banken und Sparkassen aber auch freien Anlagevermittlern und Anlageberatern großer Beliebtheit. Dies ist nicht unbedingt der Kundenzufriedenheit, sondern dem Umstand geschuldet, dass mit dem Vertrieb dieser Anlageform Provisionen in beträchtlicher Höhe erwirtschaftet werden können.

Anlegern wird diese Form der Geldanlage als sicher und risikolos dargestellt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der naturgemäß das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Selbst bereits vereinnahmte Ausschüttungen müssen Anleger im Zweifelsfall bei einer solchen Kommanditbeteiligung wieder erstatten, soweit diese Ausschüttungen keine Gewinne darstellen, sondern nur aus der Liquidität der Gesellschaft erbracht werden. In diesem Falle lebt die Kommanditistenhaftung wieder auf, welche bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Beteiligung fortbesteht.

Werden Anleger über diese Verlust- und Haftungsrisiken oder andere sich aus der konkreten Beteiligung ergebenden Risiken nicht zutreffend aufgeklärt, so kommt eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler bzw. die beratenden bzw. vermittelnden Banken und Sparkassen in Betracht.

Letztere können auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so-weit sie den Anleger bei der Beratung nicht darauf aufmerksam gemacht haben, dass und in welcher Höhe die Sparkasse oder Bank sog. Kick-Back-Zahlungen / Rückvergütungen aus dem Ausgabeaufschlag / Agio oder aus an-deren offen ausgewiesenen Kostenbestandteilen erhalten.

Nicht selten finden sich in den Verkaufsprospekten zu den einzelnen Fondsanlagen Fehler, so dass auch eine Inanspruchnahme von Treuhändern, Initiatoren oder anderen Prospektverantwortlichen in Betracht kommt.

Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger von geschlossenen Fondsanlagen deutschlandweit gegen Anlageberater und Anlagevermittler, Sparkassen und Banken sowie Prospektverantwortliche.

Schrottimmobilien


In Deutschland boomt die Immobilienbranche seit Jahren. Die Preise für Immobilien steigen. Der Markt ist lukrativ und lädt auch viele zum Missbrauch ein. Nicht selten werden sanierungsbedürftige Wohnungen von findigen Geschäftemachern günstig gekauft und kurze Zeit später als hervorragende Kapitalanlage mit erheblichem Gewinn und weit über Wert weiterverkauft.

Hierzu bedienen sich diese Geschäftemacher geschickten Vermittler, die den Käufern nicht selten auch noch ungünstige Darlehensfinanzierungen vermitteln.

Über kurz oder lang kommt das böse Erwachen. Mieter beschweren sich über Schimmel und mindern die Miete. In der Eigentümerversammlung kommt zur Sprache, dass das Dach dringend sanierungsbedürftig ist. Mängel tun sich auf.

Will man dann die Wohnung verkaufen, stellt man nicht selten fest, dass der Kaufpreis, den man selbst gezahlt hat, nicht erzielbar ist.

Lag der bei dem Kauf gezahlte Kaufpreis erheblich über dem damaligen tatsäch-lichen Verkehrswert der Wohnung kann der Käufer von dem Verkäufer wegen sittenwidriger Überteuerung die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.

Auch kommen regelmäßig Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer in Betracht, wenn der von dem Verkäufer eingesetzte Anlageberater nicht zutref-fend und ordnungsgemäß aufklärt und wesentliche Umstände die Immobilie betreffend verschweigt oder verschleiert.

Aber auch der Anlageberater selbst kann auf Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten in Anspruch genommen werden. Schließlich kommt im Einzelfall auch eine Haftung der den Immobilienkauf finanzierende Bank sowie des beurkundenden Notars in Betracht.

Seit Jahren beraten und vertreten wir geschädigte Immobilienkäufer gegenüber Verkäufern, Anlageberatern, finanzierenden Banken und Sparkassen sowie be-urkundenden Notaren.

Atypisch stille Beteiligungen


In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wurden vielen tausend Anlegern sog. (atypisch) stille Beteiligungen, meist zum Zwecke der Altersvorsorge aber auch zum Zwecke der Steuerersparnis vermittelt. Anleger wurde und wird regelmäßig die Möglichkeit eröffnet wahlweise durch Einmalzahlungen oder durch Ratenzahlungen an die Anlagegesellschaft ein zweites Standbein zur gesetzlichen Rente aufzubauen. Das angelegte Geld - so wurde es in vielen Fällen beworben - sollte in Immobilien investiert werden, da Sachwerte im Vergleich zu Geldwerten die bessere Anlageform darstellen, so jedenfalls der immer wieder lautende Werbespruch von Anlageberatern und Anlagevermittlern.

Dass der Anleger nicht nur im Zweifel den Totalverlust seines eingezahlten Geldes riskiert, sondern bei sog. atypisch stillen Beteiligungen sich zudem vielfach der Gefahr von Nachschusspflichten aussetzt, erwähnten die regelmäßig im Strukturvertrieb organisierten Anlagevermittler nicht. Verkaufsprospekte, aus denen sich die Risiken einer solchen Anlage ergeben, wurden den Anlegern häufig nicht oder zumindest nicht vor Zeichnung der Beteiligung ausgehändigt. Zudem besteht nicht selten der Verdacht, dass Anlagegesellschaften weit mehr Anlegergeld als im Emissionsprospekt angegeben, für sog. weiche Kosten, d.h. nicht für Investitionen in Immobilien oder andere Werte, sondern zum Aus-gleich von Vermittlerprovisionen und anderen nicht investiven Zwecken verwenden.

Über die Risiken einer solchen Anlage getäuschte Anleger haben die Möglichkeit sowohl Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft als auch den Anlagevermittler oder -berater Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Genussscheine


Gerade durch freie Vermittler auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt werden seit Jahren sog. Genussscheine als sichere Form der Kapitalanlage vertrieben. Bei Genussscheinen handelt es sich um Wertpapiere, die für den Anleger nicht unerhebliche Risiken, bis hin zum Totalverlust, mit sich bringen. Sie sind daher nur für Anleger geeignet, die bereit sind, ein solches Risiko einzugehen. Daher bedarf es zur Erfüllung einer zureichenden Anlageberatung gerade auch eines Hinweises auf das Risiko des Totalverlusts des angelegten Geldes bzw. zumindest die Gefahr nicht unerhebliche Kapitalverluste.

Partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen


Gerade durch freie Vermittler auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt werden seit Jahren partiarische Darlehen, auch Nachrangdarlehen genannt, als sichere Form der Kapitalanlage vertrieben. Nicht selten werden Anleger dazu bewegt, Lebensversicherungsverträge zu kündigen und den Rückkaufswert in diese Anlageform zu investieren. Ihnen werden dabei beachtliche Renditen versprochen. Dabei wird regelmäßig verschwiegen, dass solche Renditen nur durch riskante Geschäfte erwirtschaftet werden können und Anleger im Falle der Insolvenz des Unternehmens hinter allen anderen Gläubigern bedient werden, so dass das Ausfallrisiko vergleichsweise hoch ist.

Swap-Geschäfte


Im Verlaufe der vergangenen Jahren sind Kommunen, mittelständische Unternehmen aber und gerade auch vermögende Privatleute von Kreditinstituten zum Abschluss sog. Zinsswaps und Zins-Währungs-Swaps animiert worden. Hierbei handelt es sich um Wetten auf den Verlauf bestimmter Zinssätze oder Währungen im Verhältnis zueinander.

Ihnen wurden dabei hervorragende Renditechancen bei günstigen Zins- und Währungsentwicklungen versprochen. Gleichzeitig wurden die bei solchen Spekulationsgeschäften bestehenden (Verlust-) Risiken nicht erwähnt oder aber verharmlost. Im Einzelfall ist das Verlustrisiko unbegrenzt.

Gerade bei Zins-Währungs-Swaps wurde nicht selten der Anleger beruhigt und ihm in Aussicht gestellt, dass im Falle einer ungünstigen Währungsentwicklung ein Umstieg in eine andere Währung jederzeit möglich sei oder das Geschäft einfach verlängert werden würde und sich daher etwaige Verluste nie realisieren würden. Gerade im Zuge der weltweiten Finanzkrise und der hierdurch entstandenen erheblichen Währungsturbulenzen wurden Anlegern solche Anschlussgeschäfte jedoch v.a. mit dem Verweis auf eine unzureichende Sicherheitensituation verweigert, was diese angesichts der vielfach hohen Forderungen der Kreditinstitute wiederum in erhebliche wirtschaftliche, teilweise exitentielle, Schwierigkeiten bringen kann.

Wir vertreten mittelständische Unternehmen aber auch Privatleute gegenüber Banken. Dabei ist Gegenstand der Vertretung zum einen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere die Rückforderung gezahlter Gelder, aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche der beratenden Banken.

Zertifikate / Anleihen / Inhaberschuldverschreibungen


Nach dem Zusammenbruch eine der weltweiten größten Investmentbanken, der Lehman Brothers Bank, wurden Aktienzertifikate einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Erst anlässlich dieses Ereignisses wurde auch den meisten Inhabern solcher Zertifikate bewusst, welche Risiken derartige Wertpapiere in sich tragen.

Im schlimmsten Falle, also im Falle des Zusammenbruchs der emittierenden Bank oder des emittierenden Unternehmens, ist das angelegte Geld verloren. Man spricht dann vom sog. Totalverlust. Eine Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung sowie den darüber hinaus bestehenden Einlagensicherungsfonds deutscher Banken besteht nicht. An beiden Sicherungen nehmen Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate und Anleihen nicht teil. Ausnahme hier-bei sind Zertifikate, die von Sparkassen / Landesbanken und Genossenschaftsbanken ausgegeben werden, da diese Kreditinstitute über weitergehende Sicherungsmechanismen verfügen.

Auch ohne den Zusammenbruch einer Bank oder des ausgebenden Unternehmens tragen Aktienzertifikate nicht unerhebliche Risiken in sich. So besteht das Risiko im Falle der nachteiligen Entwicklung eines sog. Basiswertes, an den ein Zertifikat gekoppelt ist (z.B. eine Einzelaktie oder ein Aktienindex), dass der Erwerber eines solchen Zertifikats nicht den vollen Anlagebetrag zurückerhält oder zumindest auf eine Rendite verzichten muss.

Zertifikate wurden in den vergangenen Jahren sehr häufig auch konservativen Anlegern als renditestärkere Alternative zu Fest- oder Tagesgeld angeboten. Risiken wurden sehr oft verschleiert. Der geradezu massenhafte Verkauf dieser Anlageform in den vergangenen Jahren dürfte vor allem der im Vergleich zu anderen Anlageformen hohen Provisionen geschuldet sein, die die Banken und deren Mitarbeiter bei jedem Verkauf einstreichen können. Über deren Anfall und Höhe wurde in zahlreichen Fällen nicht aufgeklärt.

Aber auch bei „normalen“ Anleihen bestehen im Einzelfall nicht unerhebliche Verlustrisiken und Gefahren, auf die ein Anleger hinzuweisen ist, insbesondere auf das Risiko des Verlusts des angelegten Geldes im Falle der Insolvenz des Emittenten.

Wir vertreten eine Vielzahl von Kapitalanlegern aus ganz Deutschland, die Aktienzertifikate verschiedenster deutscher und ausländischer Banken oder aber Anleihen von Wirtschaftsunternehmen erworben und hiermit Verluste bis hin zum Totalverlust erlitten haben.

Vermögensverwaltung


Bankkunden vertrauen regelmäßig der Fachkunde ihrer Bank im Bereich der Geldanlage. Daher schließen sie nicht selten einen Vermögensverwaltungsvertrag ab, auf dessen Grundlage die Bank für den Kunden Anlagegeschäfte tätigen kann. Im Falle der schuldhaften Schlechterfüllung eines Vermögensverwaltungsvertrages oder einer dem Abschluss eines solchen Vertrages vorgelagerten Anlageberatung kann ein Bankkunde Schadensersatzansprüche gegen die verwaltende Bank geltend machen. Wir beraten und vertreten Bankkunden, die durch eine fehlerhafte Beratung vor Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages oder durch Verletzung von Pflichten aus dem Vermögensverwaltungsvertrag geschädigt worden sind. Nicht nur Banken und Sparkassen bieten mittlerweile Vermögensverwaltungsmodelle an. Solche Angebote finden sich mittlerweile auch auf dem Grauen Kapitalmarkt. Gerade solche Angebote sind mit besonderer Vorsicht zu behandeln, da nicht selten Anbietern die notwendige KWG-Erlaubnis für ein solches Angebot fehlt. Auch hier betreuen wir geschädigte Anleger aus ganz Deutschland.

Widerspruch / Rücktritt bei Lebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen


Lebens- und Rentenversicherungsverträge waren in der Vergangenheit eine beliebte Form der Altersvorsorge und Geldanlage. In den letzten Jahren mussten Versicherungskunden vermehrt feststellen, dass sich ihre Versicherungsverträge nicht wie gewünscht entwickelt haben, teilweise dem Umstand geschuldet, dass nicht unerhebliche Teile der Beiträge für Provisionen verwendet wurden, teilweise aufgrund der Entwicklungen am Kapitalmarkt in und nach der Finanzkrise. Versicherungsnehmer, die mit ihrer Lebensversicherung / Rentenversicherung unzufrieden sind, die sie in den späten 90er Jahren bis 2007 abgeschlossen haben, können sich im Falle einer fehlerhaften Belehrung über das ihnen zustehende Widerspruchsrecht / Rücktrittsrecht von ihrem Versicherungsvertrag trennen und beanspruchen so gestellt zu werden, als hätten sie diesen nie abgeschlossen.

Die KSR Rechtsanwaltskanzlei vertritt seit Jahren Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Widerspruch und Rücktritt.

CFDs und binäre Optionen


CFDs (contracts for difference) und binäre Optionen erfreuen sich wie auch andere Derivate und Termingeschäfte steigender Beliebtheit, bergen aber auch erhebliche Verlustrisiken in sich, denen sich Anleger häufig nicht bewusst sind. Wir beraten und vertreten Anleger bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche.