Im Kapitalanlagerecht beraten und vertreten wir seit mehr als 20 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nürnberg insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und …
Unsere langjährige Praxiserfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts versetzt uns in die Lage Problemstellungen schnell zu erfassen, praxisnahe Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und deren Ansprüche durchzusetzen bzw. abzuwehren.
Unser Leistungsangebot im Bereich Kapitalmarktrecht | Kapitalanlagerecht | Anlegerschutz umfasst die Beratung und Vertretung von Privatleuten, institutionellen Anlegern und Unternehmen u.a. in nachfolgenden Teilbereichen:
Wir ermitteln für Ihr Unternehmen die passgenaue Finanzierungsmöglichkeit (z.B. Genussrechte, Crowdfunding, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen) und prüfen, überarbeiten und passen bereits vorhandener Inhalte an und beziehen diese in den zu erstellenden Prospekt ein. …
Sämtliche Bestandteile des Prospekts, des VIB, des Zeichnungsscheins werden von uns unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (z.B. Kreditwesengesetz, Vermögensanlagengesetz) erarbeitet.
In einem engen Austausch mit Ihnen im Hinblick auf die Einarbeitung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens, des Anlageangebots sowie Ihrer unternehmerischen Tätigkeit werden die notwendigen Unterlagen erstellt.
Unser Leistungsangebot umfasst auch die Vorlage des Prospekts bei der BaFin sowie ein ggf. vorheriger Austausch mit der BaFin.
Tausende Anleger verlieren jedes Jahr einige Milliarden Euro durch Investitionen am Grauen Kapitalmarkt oder weil sie Opfer von Anlagebetrug geworden sind. Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger aus ganz Deutschland und unterstützen sie bei der Geltendmachung von …
Geschlossene Fondsanlagen erfreuen sich seit vielen Jahren bei Banken und Sparkassen aber auch freien Anlagevermittlern und Anlageberatern großer Beliebtheit. Dies ist nicht unbedingt der Kundenzufriedenheit, sondern dem Umstand geschuldet, dass mit dem Vertrieb dieser Anlageform …
Anlegern wird diese Form der Geldanlage als sicher und risikolos dargestellt, obgleich es sich um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der naturgemäß das Risiko des Totalverlusts innewohnt. Selbst bereits vereinnahmte Ausschüttungen müssen Anleger im Zweifelsfall bei einer solchen Kommanditbeteiligung wieder erstatten, soweit diese Ausschüttungen keine Gewinne darstellen, sondern nur aus der Liquidität der Gesellschaft erbracht werden. In diesem Falle lebt die Kommanditistenhaftung wieder auf, welche bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Beteiligung fortbesteht.
Werden Anleger über diese Verlust- und Haftungsrisiken oder andere sich aus der konkreten Beteiligung ergebenden Risiken nicht zutreffend aufgeklärt, so kommt eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater oder Anlagevermittler bzw. die beratenden bzw. vermittelnden Banken und Sparkassen in Betracht.
Letztere können auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, soweit sie den Anleger bei der Beratung nicht darauf aufmerksam gemacht haben, dass und in welcher Höhe die Sparkasse oder Bank sog. Kick-Back-Zahlungen / Rückvergütungen aus dem Ausgabeaufschlag / Agio oder aus anderen offen ausgewiesenen Kostenbestandteilen erhalten.
Nicht selten finden sich in den Verkaufsprospekten zu den einzelnen Fondsanlagen Fehler, so dass auch eine Inanspruchnahme von Treuhändern, Initiatoren oder anderen Prospektverantwortlichen in Betracht kommt.
Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger von geschlossenen Fondsanlagen deutschlandweit gegen Anlageberater und Anlagevermittler, Sparkassen und Banken sowie Prospektverantwortliche.
In Deutschland boomt die Immobilienbranche seit Jahren. Die Preise für Immobilien steigen. Der Markt ist lukrativ und lädt auch viele zum Missbrauch ein. Nicht selten werden sanierungsbedürftige Wohnungen von findigen Geschäftemachern günstig gekauft und kurze Zeit später als hervorragende …
Hierzu bedienen sich diese Geschäftemacher geschickten Vermittler, die den Käufern nicht selten auch noch ungünstige Darlehensfinanzierungen vermitteln.
Über kurz oder lang kommt das böse Erwachen. Mieter beschweren sich über Schimmel und mindern die Miete. In der Eigentümerversammlung kommt zur Sprache, dass das Dach dringend sanierungsbedürftig ist. Mängel tun sich auf.
Will man dann die Wohnung verkaufen, stellt man nicht selten fest, dass der Kaufpreis, den man selbst gezahlt hat, nicht erzielbar ist.
Lag der bei dem Kauf gezahlte Kaufpreis erheblich über dem damaligen tatsächlichen Verkehrswert der Wohnung kann der Käufer von dem Verkäufer wegen sittenwidriger Überteuerung die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.
Auch kommen regelmäßig Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer in Betracht, wenn der von dem Verkäufer eingesetzte Anlageberater nicht zutref-fend und ordnungsgemäß aufklärt und wesentliche Umstände die Immobilie betreffend verschweigt oder verschleiert.
Aber auch der Anlageberater selbst kann auf Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten in Anspruch genommen werden. Schließlich kommt im Einzelfall auch eine Haftung der den Immobilienkauf finanzierende Bank sowie des beurkundenden Notars in Betracht.
Seit Jahren beraten und vertreten wir geschädigte Immobilienkäufer gegenüber Verkäufern, Anlageberatern, finanzierenden Banken und Sparkassen sowie be-urkundenden Notaren.
In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wurden vielen tausend Anlegern sog. (atypisch) stille Beteiligungen, meist zum Zwecke der Altersvorsorge aber auch zum Zwecke der Steuerersparnis vermittelt. Anlegern wurde und wird regelmäßig die Möglichkeit eröffnet wahlweise durch Einmalzahlungen …
Dass der Anleger nicht nur im Zweifel den Totalverlust seines eingezahlten Geldes riskiert, sondern bei sog. atypisch stillen Beteiligungen sich zudem vielfach der Gefahr von Nachschusspflichten aussetzt, erwähnten die regelmäßig im Strukturvertrieb organisierten Anlagevermittler nicht. Verkaufsprospekte, aus denen sich die Risiken einer solchen Anlage ergeben, wurden den Anlegern häufig nicht oder zumindest nicht vor Zeichnung der Beteiligung ausgehändigt. Zudem besteht nicht selten der Verdacht, dass Anlagegesellschaften weit mehr Anlegergeld als im Emissionsprospekt angegeben, für sog. weiche Kosten, d.h. nicht für Investitionen in Immobilien oder andere Werte, sondern zum Ausgleich von Vermittlerprovisionen und anderen nicht investiven Zwecken verwenden.
Über die Risiken einer solchen Anlage getäuschte Anleger haben die Möglichkeit sowohl Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft als auch den Anlagevermittler oder -berater Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Gerade durch freie Vermittler auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt werden seit Jahren sog. Genussscheine als sichere Form der Kapitalanlage vertrieben. Bei Genussscheinen handelt es sich um Wertpapiere, die für den Anleger nicht unerhebliche Risiken, bis hin zum Totalverlust, mit sich bringen. Sie sind daher …
Gerade durch freie Vermittler auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt werden seit Jahren partiarische Darlehen, auch Nachrangdarlehen genannt, als sichere Form der Kapitalanlage vertrieben. Nicht selten werden Anleger dazu bewegt, Lebensversicherungsverträge zu kündigen und den Rückkaufswert in diese …
Im Verlaufe der vergangenen Jahren sind Kommunen, mittelständische Unternehmen aber und gerade auch vermögende Privatleute von Kreditinstituten zum Abschluss sog. Zinsswaps und Zins-Währungs-Swaps animiert worden. Hierbei handelt es sich um Wetten auf den Verlauf bestimmter Zinssätze oder …
Ihnen wurden dabei hervorragende Renditechancen bei günstigen Zins- und Währungsentwicklungen versprochen. Gleichzeitig wurden die bei solchen Spekulationsgeschäften bestehenden (Verlust-) Risiken nicht erwähnt oder aber verharmlost. Im Einzelfall ist das Verlustrisiko unbegrenzt.
Gerade bei Zins-Währungs-Swaps wurde nicht selten der Anleger beruhigt und ihm in Aussicht gestellt, dass im Falle einer ungünstigen Währungsentwicklung ein Umstieg in eine andere Währung jederzeit möglich sei oder das Geschäft einfach verlängert werden würde und sich daher etwaige Verluste nie realisieren würden. Gerade im Zuge der weltweiten Finanzkrise und der hierdurch entstandenen erheblichen Währungsturbulenzen wurden Anlegern solche Anschlussgeschäfte jedoch v.a. mit dem Verweis auf eine unzureichende Sicherheitensituation verweigert, was diese angesichts der vielfach hohen Forderungen der Kreditinstitute wiederum in erhebliche wirtschaftliche, teilweise exitentielle, Schwierigkeiten bringen kann.
Wir vertreten mittelständische Unternehmen aber auch Privatleute gegenüber Banken. Dabei ist Gegenstand der Vertretung zum einen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere die Rückforderung gezahlter Gelder, aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche der beratenden Banken.
Nach dem Zusammenbruch eine der weltweiten größten Investmentbanken, der Lehman Brothers Bank, wurden Aktienzertifikate einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Erst anlässlich dieses Ereignisses wurde auch den meisten Inhabern solcher Zertifikate bewusst, welche Risiken derartige Wertpapiere in sich tragen. …
Im schlimmsten Falle, also im Falle des Zusammenbruchs der emittierenden Bank oder des emittierenden Unternehmens, ist das angelegte Geld verloren. Man spricht dann vom sog. Totalverlust. Eine Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung sowie den darüber hinaus bestehenden Einlagensicherungsfonds deutscher Banken besteht nicht. An beiden Sicherungen nehmen Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate und Anleihen nicht teil. Ausnahme hier-bei sind Zertifikate, die von Sparkassen / Landesbanken und Genossenschaftsbanken ausgegeben werden, da diese Kreditinstitute über weitergehende Sicherungsmechanismen verfügen.
Auch ohne den Zusammenbruch einer Bank oder des ausgebenden Unternehmens tragen Aktienzertifikate nicht unerhebliche Risiken in sich. So besteht das Risiko im Falle der nachteiligen Entwicklung eines sog. Basiswertes, an den ein Zertifikat gekoppelt ist (z.B. eine Einzelaktie oder ein Aktienindex), dass der Erwerber eines solchen Zertifikats nicht den vollen Anlagebetrag zurückerhält oder zumindest auf eine Rendite verzichten muss.
Zertifikate wurden in den vergangenen Jahren sehr häufig auch konservativen Anlegern als renditestärkere Alternative zu Fest- oder Tagesgeld angeboten. Risiken wurden sehr oft verschleiert. Der geradezu massenhafte Verkauf dieser Anlageform in den vergangenen Jahren dürfte vor allem der im Vergleich zu anderen Anlageformen hohen Provisionen geschuldet sein, die die Banken und deren Mitarbeiter bei jedem Verkauf einstreichen können. Über deren Anfall und Höhe wurde in zahlreichen Fällen nicht aufgeklärt.
Aber auch bei „normalen“ Anleihen bestehen im Einzelfall nicht unerhebliche Verlustrisiken und Gefahren, auf die ein Anleger hinzuweisen ist, insbesondere auf das Risiko des Verlusts des angelegten Geldes im Falle der Insolvenz des Emittenten.
Wir vertreten eine Vielzahl von Kapitalanlegern aus ganz Deutschland, die Aktienzertifikate verschiedenster deutscher und ausländischer Banken oder aber Anleihen von Wirtschaftsunternehmen erworben und hiermit Verluste bis hin zum Totalverlust erlitten haben.
Bankkunden vertrauen regelmäßig der Fachkunde ihrer Bank im Bereich der Geldanlage. Daher schließen sie nicht selten einen Vermögensverwaltungsvertrag ab, auf dessen Grundlage die Bank für den Kunden Anlagegeschäfte tätigen kann. Im Falle der schuldhaften Schlechterfüllung eines Vermögensverwaltungsvertrag …
Lebens- und Rentenversicherungsverträge waren in der Vergangenheit eine beliebte Form der Altersvorsorge und Geldanlage. In den letzten Jahren mussten Versicherungskunden vermehrt feststellen, …
Die KSR Rechtsanwaltskanzlei vertritt seit Jahren Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Widerspruch und Rücktritt.
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