Versicherungsrecht


Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht beraten und vertreten wir als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht seit über 20 Jahren in Nürnberg ausschließlich Versicherungskunden gegenüber Versicherungsgesellschaften.

Dabei betreuen wir Versicherungsnehmer in rechtlichen Fragen des Versicherungsrechts, v.a. der Abwicklung von Versicherungsfällen, insbesondere in nachfolgenden Bereichen:

Ihr Ansprechpartner

Siegfried Reulein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: s.reulein@ksr-law.de

Unsere Kooperation mit dem Ratgeberportal vorfälligkeitsentschädigung.net

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Aktuelles im Versicherungsrecht

Lebens- und Rentenversicherung


Im Bereich der Lebensversicherung / Rentenversicherung beraten und vertreten wir insbesondere in Bezug auf eine Loslösung nicht rentabler Versicherungsverträge durch Widerspruch / Rücktritt / Widerruf. Zudem beraten und vertreten wir Mandanten in Bezug auf Lebensversicherungen im Erbfall, insbesondere in Bezug auf die Problemstellung des Auseinanderfallens von Erben und Begünstigen einer Lebensversicherung.

Betriebsschließungsversicherung


Im Zuge der Corona-Pandemie mussten Hotels, Gaststätten, Restaurants sowie Einzelhandelsunternehmen aufgrund behördlicher Anordnung schließen. Vielfach weigern sich Versicherungen an diese Einzelhändler, Hotel- und Restaurantbetreiber Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung zu erbringen. In vielen Fällen verweigern sie die Zahlung zu Unrecht. Wir beraten und vertreten betroffene Versicherungskunden gegenüber diesen Versicherungsgesellschaften.

Versicherungen rund um die Immobilie


Wir beraten und vertreten Versicherungskunden in Bezug auf Versicherungsverträgen rund um die Immobilie. Hierzu zählen insbesondere Gebäudeversicherungen, Hausratversicherungen und Bauwesenversicherungen.

Kapitalanlagen im Versicherungsmantel


Wir beraten und vertreten Kapitalanleger, welche Kapitalanlagen abgeschlossen haben, die in einem Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag eingebettet sind und v.a. nicht für den Fall des Todes, sondern gerade zur Geldanlage abgeschlossen worden sind. Hier ergeben sich nicht selten Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und Versicherungsgesellschaften.