Testamentsgestaltung, Pflichtteil, Erbstreitigkeiten
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27/11/2024Risiko Nachrangdarlehen: Viele Anleger wissen nicht, dass sie mit ihrer Unterschrift ein risikoreiches Nachrangdarlehen abgeschlossen haben, teilweise wurden ihnen diese sogar als sichere Altersvorsorge präsentiert.
Das hohe Risiko eines Totalverlustes der Anlage wurde oft im Beratungsgespräch heruntergespielt oder nicht erwähnt.
Allerdings bergen Nachrangdarlehen hohe Risiken für Anleger, der Anleger steht beim Insolvenzverfahren des Unternehmens hinten an, was häufig zum Totalverlust führt.
Viele Finanzanlagenvermittler klären nicht über dieses Risiko auf, obwohl sie dazu verpflichtet sind, insbesondere wenn hohe Zinsversprechen gemacht werden.
Betroffene Anleger, die über das wahre Risiko ihres Investments im Unklaren gelassen wurden, sollten ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
Finanzaufsicht BaFin und die Verbraucherschutzer warnten bereits vor Investitionen in Nachrangdarlehen solcher Firmen wie: Te Solar Sprint, UDI-Gruppe Energie und Autark Entertainment.
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Nachrangdarlehen funktionieren wie herkömmliche Darlehen, unterscheiden sich jedoch maßgeblich in der Behandlung im Insolvenzfall des Kreditnehmers. Bei einer Insolvenz oder Liquidation werden die Forderungen aus einem Nachrangdarlehen erst nach den Ansprüchen anderer Gläubiger bedient.
Diese Kredite sind meist höher verzinst und werden oft ohne Sicherheiten vergeben, was sie vor allem für Unternehmen als Teil des Mezzanine-Kapitals interessant macht.
Ein partiarisches Nachrangdarlehen ermöglicht dem Kreditgeber eine Gewinn- oder Umsatzbeteiligung statt Zinszahlungen. Wegen des erhöhten Risikos für die Banken sind detaillierte Kundenprüfungen, inklusive SCHUFA-Abfrage, üblich. Aufgrund des Risikos werden diese Darlehen zudem mit höheren Zinsen versehen.
Kreditnehmer sollten auf seriöse Angebote achten und Vertragsdokumente genau prüfen. Trotz ihrer Nachrangigkeit im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, sind Nachrangdarlehen in ihrer grundlegenden Struktur, Bedeutung und der Verpflichtung zur Rückzahlung herkömmlichen Darlehen gleichgestellt.
Wie funktioniert ein Nachrangdarlehen ?
Das Nachrangdarlehen ist eine Finanzierungsform, die häufig in der Immobilienfinanzierung Anwendung findet. Es wird nach anderen, erstrangigen Krediten im Grundbuch eingetragen und ermöglicht somit eine zusätzliche Finanzierung über das bereits vorhandene Darlehen hinaus.
Dieses Modell ist vor allem für Unternehmen von Vorteil, da es die Eigenkapitalquote verbessert und so zu besseren Konditionen bei weiteren Finanzierungen führt. Interessenten sollten jedoch sorgfältig Anbieter prüfen, insbesondere bezüglich realistischer Zins- und Vertragskonditionen, und sich bei Bedenken fachkundigen Rat einholen.
Die Vorteile eines Nachrangdarlehens umfassen unter anderem die Möglichkeit, die Eigenkapitalquote zu verbessern, und für Darlehensnehmer, vorhandene Kredite vorteilhaft zu erweitern. Allerdings sind auch die höheren Zinsen und das erhöhte Ausfallrisiko als Nachteile zu betrachten.
Zusammenfassend ist das Nachrangdarlehen besonders für Unternehmen attraktiv, um ihre Finanzierungsstruktur zu optimieren, sollte aber wegen der komplexen Natur und möglichen Risiken mit Vorsicht behandelt werden.
Nachrangdarlehen in der Insolvenz
Risiko Nachrangdarlehen und Rückzahlungsforderungen: Anleger, die Rückzahlungsforderungen nach einer Insolvenz erhalten haben, stehen Verteidigungsmöglichkeiten gegen Ausschüttungsrückforderungen zur Verfügung. Sie können bereits zurückgezahlte Beträge unter Umständen zurückfordern, falls diese unrechtmäßig eingefordert wurden.
Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) strikte Anforderungen an die Wirksamkeit von Nachrangklauseln gestellt. Ist eine Nachrangklausel unwirksam, könnte dies die Rechtmäßigkeit der erhaltenen Auszahlungen für die betroffenen Anleger bestätigen.
Es empfiehlt sich daher, die Wirksamkeit von Nachrangklauseln im Einzelfall von einem spezialisierten Rechtsanwalt genau zu prüfen.
Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.
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