Die Insolvenz der DEGAG - Schadensersatz für Anleger - KSR Law
Offene Immobilienfonds, Schadensersatz für Kapitalanleger
23/01/2025
Die Insolvenz der DEGAG – Schadensersatz für Anleger
30/01/2025
Offene Immobilienfonds, Schadensersatz für Kapitalanleger
23/01/2025
Die Insolvenz der DEGAG – Schadensersatz für Anleger
30/01/2025

Die Insolvenz der DEGAG – Schadensersatz für Anleger

Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) mit Sitz in Hamburg und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH  haben Insolvenz angemeldet.

Die DEGAG-Gruppe hatte ursprünglich durch den Kauf, die Sanierung und die Neuvermietung bzw. den Neuverkauf von Wohnblöcken mit Gewinn, Immobilieninvestitionen getätigt, finanziert durch Kredite sowie Eigen- und Fremdkapital.

Die DEGAG hat verschiedene Kapitalanlagen wie Genussrechte und Anleihen angeboten, die hohe Risiken beinhalten. Diese Anlagen sind nachrangig und unbesichert, was im Falle einer Insolvenz zu einem Totalverlust für die Anleger führen kann.

In unserem Artikel vom 07.01.2025 haben wir bereits über die Aussetzung der Rückzahlungen an Anleger berichtet.

Die Insolvenz der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sowie der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG wird voraussichtlich dazu führen, dass Anleger von DEGAG-Genussrechten bedeutende Verluste hinnehmen müssen und eventuell nur einen kleinen Teil des eingesetzten Kapitals zurückerhalten.

Anleger sollten daher dringend einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt konsultieren, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen ihren Anlageberater, Anlagevermittler oder dessen Haftpflichtversicherung prüfen zu lassen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein, KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg.

Weiterhin werden Insolvenzanträge für zwei weitere mit der Holding verbundene Unternehmen vorbereitet (DEGAG Kapital GmbH und die DEGAG WI8 GmbH).

Mit dem Insolvenzverfahren wollte die DEGAG – Gruppe die Höhe der Verluste einschränken.

Nach aktuellen Mitteilung des Vorstands des Unternehmens zielt das Verfahren darauf ab, die Immobilien optimal zu nutzen oder zu verwerten.

Vermittlerhaftung bei Fehlberatung

Ein Vermittler ist zur zutreffenden und umfassenden Aufklärung über die für den Anleger wesentlichen Umstände einer Geldanlage verpflichtet, also v. a. über die Risiken und die Funktionsweise der vorgestellten Anlage.

Ob der einzelne Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.

Anleger könnten deshalb auch Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung geltend machen, falls sie nicht angemessen über die Risiken aufgeklärt wurden.

Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter

Anleger und Zeichner von Genussrechten der DEGAG- Gruppe sollten im Falle eines Insolvenzverfahrens ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Bei der Eröffnung von Insolvenzverfahren müssen Anleger, deren Genussrechte einen vereinbarten Nachrang haben, ihre Forderungen hinter denen anderer Gläubiger einreihen.

 Im Insolvenzverfahren birgt das die Gefahr und das Risiko des Totalverlustes. 

Dagegen können unwirksame Klauseln zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Geschäftsführern/Vorständen der Anlagegesellschaften und Anlagevermittlern führen.

Daher sollten Anleger die Wirksamkeit der Nachrangklausel in ihren Verträgen im Einzellfall prüfen lassen, da oft intransparente und ungültige Klauseln verwendet werden. Eine qualifizierte Nachrangvereinbarung ist nur dann transparent, wenn bestimmte Details klar formuliert sind.

Die Fachanwaltskanzlei KSR, spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht verzeichnet täglich eine hohe Zahl an Anfragen von Anlegern, die in die DEGAG-Gruppe investiert haben.

Zusammenfassung der Unterlagen, die für die Bearbeitung benötigt werden:

 Zeichnungsschein und Verträge Genussrechte

– etwaige Korrespondenz mit der Gesellschaft

– Zahlungsnachweise

– Dokumentation: Vermittler betreffend und weitere unterzeichnete Dokumente

– Police Rechtsschutzversicherung, möglichst mit ARB

Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.