Schuldverschreibung Hansapark Finance GmbH: Eine Black Box? - KSR Law
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Schuldverschreibung Hansapark Finance GmbH: Eine Black Box?

Für das ökologische Vorzeigeprojekt, der Errichtung mehrerer Immobilien im sog. Hansapark in Nürnberg, versehen mit der Planung „Heizen mit Eis“, wirbt aktuell die Hansapark Finance GmbH Anlegergelder durch den Vertrieb einer Schuldverschreibung ein. Diese Schuldverschreibung hat eine Laufzeit bis März 2022 und weist eine Verzinsung in Höhe von 6 % p.a. aus.

Auch nach Studium des Wertpapierprospekts vom 10.05.2019 bleibt für Anlageinteressenten Einiges im Unklaren. Was dem Prospekt zu entnehmen ist, ist dass vier Projektgesellschaften die te Hansapark GmbH, die te Hansapark 2 GmbH, die te Hansapark 3 GmbH und die te Hansapark4 GmbH gegründet worden sind.

Die Emittentin beabsichtigt ausweislich des Prospekts mit den Mitteln aus der Einwerbung von Geldern aus dem Vertrieb der Schuldverschreibung Darlehen an die Projektgesellschaften zu vergeben. Hierbei soll es sich allerdings nicht um „normale“ Darlehen, sondern um sog. Nachrangdarlehen handeln.

Hintergrund dessen ist wohl der Umstand, dass lediglich EUR 15 Mio. aus Schuldverschreibungen eingeworben werden soll, ein weitaus höherer Betrag in Höhe von ca. EUR 42,5 Mio. durch die Aufnahme von Darlehen der Projektgesellschaften bei Kreditinstituten beigesteuert werden soll und hierdurch die Forderungen der Banken bevorrechtigt behandelt werden sollen. Auch sollen die Darlehensforderungen der Emittentin gegenüber den Projektgesellschaften unbesichert sein. Es bestehen keine Sicherheiten. Somit besteht ein erhöhtes Ausfallsrisiko für den Anleger, der eine Schuldverschreibung erwirbt. Er selbst hat zwar gegenüber der Emittentin keine nachrangige Forderung, da die Schuldverschreibung selbst keinen Nachrang aufweist. Jedoch muss er das erhöhte Risiko aus der Vergabe von Nachrangdarlehen im Verhältnis der Emittentin zur jeweiligen Projektgesellschaft tragen.

Beachtlich in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Darlehen der EmittenTin an die Projektgesellschaften auch zur Ablösung bestehender Darlehensverbindlichkeiten der Projektgesellschaften aus Nachrangdarlehen dienen soll. Zur Höhe dieser Verbindlichkeiten und zu den Gläubigern dieser Nachrangdarlehen finden sich im Prospekt keine Angaben. Insofern kann nur vermutet werden, dass Nachrangdarlehen abgelöst werden sollen, beispielsweise solche, die in-nerhalb der Solar-Sprint-Anlagen der te-Gruppe vergeben worden sind und die nun gegenüber Anlegern demnächst fällig werden oder bereits fällig geworden sind.

Da keine Angaben zur Höhe dieser Darlehensablöse vorhanden sind kann ein Anleger nicht abschließend beurteilen, in welchem Maße tatsächlich die Gelder zweckmäßig in den Bau der Immobilien fließen werden. Die Werthaltigkeit der Immobilie ist demnach nicht bewertbar. Gleiches gilt auch für den avisierten Verkaufserlös in Höhe von ca. EUR 69 Mio., welcher nach Fertigstellung der Immobilien erzielt werden soll.

Ausweislich des Prospekts war im Zeitpunkt dessen Erstellung auch noch keine Baugenehmigung für den Eisspeicher erteilt.

Die Rückzahlung des Anlagebetrages sowie auch der versprochenen Zinsen hängt maßgeblich davon ab, ob die Immobilien innerhalb des Anlagezeitraums fertiggestellt und gewinnbringend verkauft werden können. Es besteht insofern ein enges Zeitfenster, innerhalb dessen der Verkauf stattfinden kann, da die Laufzeit der Schuldverschreibung einen sehr überschaubaren Zeitraum aufweist. Insofern besteht eine hohe Abhängigkeit von der aktuellen Marktsituation. Sollte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sich negativ darstellen, könnte sich dies auch auf die Höhe des Verkaufserlöses nachhaltig auswirken.

Mangels Gewinn- und Ertragsprognosen vermag der Anleger die Realisierbarkeit des Projekts, für welches die Gelder eingeworben werden, nicht zu beurteilen. Es fehlen auch Angaben zu den Darlehensverträgen, die von den Projektgesellschaften mit Banken geschlossen werden. Gleiches gilt auch für die Nachrangdarlehen zwischen Emittentin und den Projektgesellschaften. Dem Prospekt ist hierzu lediglich zu entnehmen, dass der Zins von 6 %, welchen die Anleger einstreichen sollen, im Wesentlichen von den Projektgesellschaften verlangt werden soll.

Insofern verbleiben zahlreiche Fragezeichen zu der Frage, ob Anleger, die in diese Schuldverschreibung investieren, nach Ende der Laufzeit im März 2022 ihren Einsatz (vollständig) zurückerhalten werden. Anlageinteressenten sollten sich in jedem Falle der Risiken dieses Anlageangebots bewusst sein.