BGH-Urteil Prämiensparverträge: Heftige Ohrfeige für Sparkassen
07/10/2021Kündigung Prämiensparvertrag unwirksam
17/05/2022Anleger, die eine Inhaberschuldverschreibung der Hansapark Finance GmbH im Jahr 2019 mit einer Verzinsung von 6 % p.a. erworben haben, haben in den vergangenen Tagen Post von ihrer Depotbank erhalten. Es wird Ihnen von dritter Seite ein Angebot zum Erwerb ihrer Inhaberschuldverschreibung, die demnächst ausläuft und zur Rückzahlung ansteht, unterbreitet. Dieses ist auch unter www.bundesanzeiger.de veröffentlicht. Anlegern wird hier das Angebot unterbreitet ihre Inhaberschuldverschreibung zu 3,25 % ihres Nominalwertes zu verkaufen. Ein Anleger, er also beispielsweise EUR 10.000,00 investiert hat, würde bei Annahme des Angebots EUR 325,00 erhalten.
Aus diesem Kaufangebot muss geschlossen werden, dass mit nennenswerten Zahlungen von der Emittentin nicht mehr zu rechnen sein wird, wenn die Inhaberschuldverschreibung demnächst fällig wird.
Insofern drohen sich nun die Befürchtungen zu realisieren, welche Rechtsanwalt Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei, Nürnberg, bereits im August 2019 nach Studium des Prospekts geäußert hat.
Schon damals wies Rechtsanwalt Reulein darauf hin, dass nach Studium des Wertpapierprospekts vom 10.05.2019 zum dem ökologischen Vorzeigeprojekt „Hansapark“ in Nürnberg, für Anlageinteressenten Einiges im Unklaren bleibt. Auch machte er auf erhebliche Risiken aufmerksam, welche sich aus dem dahinterstehenden Geschäftsmodells ergeben. So sind vier Projektgesellschaften seinerzeit gegründet worden. Die aus der Vergabe der Schuldverschreibung eingeworbenen Gelder sollten als sog. Nachrangdarlehen an diese Projektgesellschaften ausgereicht werden. Zudem sollten die Projektgesellschaften neben den EUR 15 Mio. aus der Schuldverschreibung auch noch ca. EUR 42,5 Mio. Darlehen von Banken erhalten.
Bereits hieraus ergab sich ein erheblicher Nachteil für die Erwerber der Schuldverschreibung. Denn die finanzierenden Banken sind im Vergleich zu der Emittentin der Schuldverschreibung, die lediglich Nachrangdarlehen ausgibt, bevorrechtigt, zumal die Emittentin keine Sicherheiten für die gewährten Nachrangdarlehen erhalten sollte.
Somit bestand von Anfang an ein erhöhtes Ausfallsrisiko für den Anleger der Schuldverschreibung. Er selbst hat zwar gegenüber der Emittentin keine nachrangige Forderung, da die Schuldverschreibung selbst keinen Nachrang aufweist. Jedoch muss er das erhöhte Risiko aus der Vergabe von Nachrangdarlehen im Verhältnis der Emittentin zur jeweiligen Projektgesellschaft tragen. Sind die Projektgesellschaften nicht in der Lage die Nachrangdarlehen zurückzuzahlen, so wird auch die Emittentin nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Lage sein Zahlungen an die Anleger der Schuldverschreibung zu leisten.
Die Risiken werden noch dadurch potenziert, dass mit dem Kapital aus den Nachrangdarlehen die Projektgesellschaften bestehende Darlehen ablösen sollten, also dieses Kapital gar nicht zu 100 % für den fortlaufenden Geschäftsbetrieb zur Verfügung stehen sollte. Mutmaßlich sollten hierdurch Nachrangdarlehen abgelöst werden, beispielsweise solche, die innerhalb der Solar-Sprint-Anlagen der te-Gruppe vergeben worden sind und die gegenüber Anlegern fällig geworden sind oder fällig geworden wären.
Genaue Angaben zur Höhe der abzulösenden Darlehen finden sich in dem Prospekt nicht. Daher ist auch aus dem Prospekt nicht erkennbar, in welcher Höhe das Schuldverschreibungskapital zweckmäßig in den Bau der Immobilien fließen würde. Die Werthaltigkeit der Immobilie ist demnach nicht bewertbar. Gleiches gilt auch für den avisierten Verkaufserlös in Höhe von ca. EUR 69 Mio., welcher nach Fertigstellung der Immobilie erzielt werden sollte, zumal ausweislich des Prospekts im Zeitpunkt dessen Erstellung auch noch keine Baugenehmigung für den Eisspeicher erteilt.
Der Prospekt wies auch keine Gewinn- und Ertragsprognosen auf, so dass die Realisierbarkeit des dahinter stehenden Projekts, für welches die Gelder eingeworben worden sind, von vorneherein im Dunkeln blieb. Dies gilt umso mehr, als auch in dem Prospekt belastbaren Angaben weder zu den zwischen den Projektgesellschaften und Banken zu schließenden Darlehen als auch zu den zwischen der Emittentin und den Projektgesellschaften zu schließenden Nachrangdarlehen zu finden waren. Zu Letzteren findet sich im Prospekt lediglich die Angabe, dass der für die Schuldverschreibung versprochene Zins von 6 % auch von den Projektgesellschaften in Bezug auf die Nachrangdarlehen verlangt werden soll.
Anleger, welche die Inhaberschuldverschreibung Hansapark Finance GmbH (WKN A2TR42; ISIN: DE000ASTR4S5) erworbene und nun das Kaufangebot vorliegen haben, sollten sich bei einem im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Vermittlern bzw. einer Vermittlungsgesellschaft.