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Abtretung Grundschuldrückgewähranspruch, Zustimmungsvorbehalt einer Bank Nimmt man ein Darlehen bei einer Bank in Anspruch verlangt diese Sicherheiten, nicht selten eine Grundschuld. Wird diese Sicherheit nicht mehr benötigt hat derjenige, der die Grundschuld gewährt hat, einen sog. Grundschuldrückgewähranspruch gegen die Bank. Dieser kann auch abgetreten werden. Regelmäßig findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken eine Regelung, wonach eine Abtretung dieses