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LG Nürnberg: Neues Urteil Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Urteil vom 21. Februar 2025 (Az.: 4 HK O 5879/24) entschieden, dass der Fondsmanager von Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI nicht mehr mit den Risikoklassen 2 oder 3 für den Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ werben darf. Dieses Urteil, das ein früheres Versäumnisurteil bestätigt, zeigt auf, dass die Risikobewertung des Fonds für viele Anleger

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DEGAG Forderungsanmeldung – Vermittlerhaftung

DEGAG – Gruppe: Interessengemeinschaft, Schadensersatz für betroffene Anleger   Die Forderungsanmeldung für die Genussrechtsinhaber im Insolvenzverfahren ist komplex und erfordert strategisches Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Forderung als einfache Forderung gemäß § 38 InsO anerkannt wird und nicht als nachrangige nach § 39 InsO. Nur durch diese Anerkennung besteht die Möglichkeit, eine Insolvenzquote zu erhalten. DEGAG Insolvenzanmeldung, Vermittlerhaftung: Die finanziellen

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