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Vorfälligkeitsentschädigung: bei fehlerhafter Information bei Vertragsschluss keine Pflicht zur Zahlung

Darlehensverträge werden regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Es wird ein fester Zins für diesen Zeitraum vereinbart. Bankkunde und Bank sind hieran gebunden. Vor Ablauf der Zinsbindung kommt nur in Ausnahmefällen eine Beendigung des Darlehens in Betracht. Kündigt der Darlehensnehmer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.Eine Bank ist verpflichtet bei Vertragsschluss den Darlehensnehmer zutreffend über die

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