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Architektenrecht: Kein dauerhaftes Betretungsrecht für Architekten

Architektenrecht: Ein Architekt, der im Jahr 2013 den Umbau eines Wohnhauses geplant hatte, kann nicht beanspruchen, das Haus nach Fertigstellung zu betreten, um Fotos anzufertigen. Trotz einer Klausel im Architektenvertrag, die ihm dieses Recht auch nach Vertragsende zu gewähren schien, wurde seine Klage auf Zutritt abgewiesen. Die Klausel wurde für unwirksam erklärt, da sie den Bauherrn unangemessen benachteiligt (§ 307

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Architektenhaftung bei Verzögerungen und Baustopps

Der Wunsch von der eigenen Immobilie ist für viele Menschen ein absolutes Ziel. Allerdings wird der Bauprozess oft von rechtlichen Hindernissen begleitet, die nicht immer einfach zu erkennen sind.  Im Bereich des Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten von dem Zeitpunkt der Planung eines Bauvorhabens beim Abschluss von Verträgen von Bau-, Architekten- und Grundstückskaufverträgen bis hin zur