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ThomasLloyd Cleantech in der Krise – Gesellschaften, die von der Insolvenz nicht betroffen sind

  Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat am 20. Februar 2026 vorläufige Insolvenzverfahren für drei Unternehmen eingeleitet: Cleantech Infrastruktur GmbH (Az.: 18 IN 98/25) Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (Az.: 18 IN 100/25) ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Az.: 108 IN 98/25). Aufgrund ausstehender finanzieller Verpflichtungen wurde bereits ein Haftbefehl gegen den Geschäftsführer der CTI Holding GmbH, Herrn Michael Sieg erlassen. Matthias

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Cleantech Infrastruktur erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt – KSR – Urteil – bundesweite Vertretung

Die Rechtsanwaltskanzlei KSR hat bereits mehrere hundert geschädigte Mandanten gegen ThomasLloyd-Gruppe und Anlagevermittler erfolgreich vertreten und Urteile zugunsten geschädigter ThomasLloyd-Anleger erstritten, bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.   Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt   Mit einem aktuellen Urteil (Az.: 41 C 569/25) wurde die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt. Das Gericht trägt

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ThomasLloyd, Cleantech: KSR Gerichtsurteile

Ein Anlagevermittler ist verpflichtet den Anleger zutreffend und umfassend über die Risiken und die Funktionsweise der von ihm vorgestellten Kapitalanlage aufzuklären. Unterlässt er dies so kann der Anleger im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem geschlossenen Anlagevermittlungsvertrag geltend machen. Anleger, die über Anlagevermittler Kommanditbeteiligungen an Unternehmen der „ThomasLloyd-Gruppe“ abgeschlossen haben sollten durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts

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ThomasLloyd – BGH – Kündigung Genussrechte wirksam

ThomasLloyd Aktuelles BGH-Urteil Kündigung Genussrechte wirksam: Der BGH ist nunmehr wiederholt mit Anlageprodukten der ThomasLloyd-Gruppe befasst. Gegenstand einer aktuellen Entscheidung vom 03.06.2025 – II ZR 156/23 – war einmal mehr die Umwandlung von Genussrechten bzw. atypisch stillen Beteiligungen in Aktien, über welche Anleger im Februar 2019 durch die Anlegerverwaltung von ThomasLloyd informiert worden sind. Diese teilte mit, dass es aufgrund

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Cleantech erneut zur Zahlung verurteilt

Mit Urteil vom  20.02.2025 (Az.: 2-17 O 117/24) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt. Das Gericht trägt in seinen Entscheidungsgründen vor, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht hinreichend vorgetragen und nachgewiesen hat, dass sie im Jahr 2022 nach Beendigung des Vertrages und auch aktuell mit Zahlungen an Sie in Liquiditätsprobleme

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