
Bei der Errichtung einer diffusionsdicht ausgeführten Holzbaukonstruktion muss der bauüberwachende Architekt die Baufeuchte messen, da er bei Verletzung seiner Überwachungspflichten haftbar gemacht werden kann. Insbesondere in der Leistungsphase 8 ist das Nichtbeachten dieser Pflichten oft Grund für die Haftung des Architekten. Ein Fall des OLG Koblenz (BGH, Beschluss vom 21.01.2021 – VII ZR 140/18) illustriert, dass bei einem Feuchtigkeitsschaden in