
Der Pflichtteil sichert den nächsten Angehörigen eines Erblassers einen Anspruch am Nachlass, falls sie enterbt oder im Testament übergangen wurden. Dies gilt primär für Kinder und Ehegatten/eingetragene Partner, unter Umständen auch für Enkel und Eltern. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und verjährt nach 3 Jahren ab Kenntnis, absolut jedoch nach 30 Jahren. Der Pflichtteil kann nur unter strikten Bedingungen