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ThomasLloyd, Cleantech – Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Nach eigenen Angaben ist ThomasLloyd ein führender Impact Investor und Klimafinanzierer, mit Vermögenswerten von über 3,7 Milliarden Euro und mehr als 60.000 Anlegern weltweit. Allerdings ist ThomasLloyd-Gruppe wegen ihrer Anlageprodukte wie Genussscheine, stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen und Teilschuldverschreibungen bereits seit längerem in Kritik geraten. Anleger der ThomasLloyd-Gruppe, die sich ursprünglich in Form von Genussrechten oder als stille Gesellschafter an der ThomasLloyd

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ThomasLloyd – BGH – Kündigung Genussrechte wirksam

ThomasLloyd Aktuelles BGH-Urteil Kündigung Genussrechte wirksam: Der BGH ist nunmehr wiederholt mit Anlageprodukten der ThomasLloyd-Gruppe befasst. Gegenstand einer aktuellen Entscheidung vom 03.06.2025 – II ZR 156/23 – war einmal mehr die Umwandlung von Genussrechten bzw. atypisch stillen Beteiligungen in Aktien, über welche Anleger im Februar 2019 durch die Anlegerverwaltung von ThomasLloyd informiert worden sind. Diese teilte mit, dass es aufgrund

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Multi Asset Portfolio Fonds – Übernahmeangebot ihrer Fondsanteile durch die M. Plus Life Sciences AG – Namensaktien

Multi Asset Portfolio Fonds: Rechtsanwalt Siegfried Reulein warnt MAP-Fonds Anleger vor vorschnellen Übernahmeangeboten ihrer Fondsanteile durch die M. Plus Life Sciences AG. Die bisherige enttäuschende Performance der MAP-Fonds und das Fehlen eines Emissionsprospekts bei der Übernahmeofferte, der die Anleger über Risiken und andere relevante Faktoren informieren würde, sind besorgniserregende Anzeichen. Die BaFin hat den Verdacht, dass M. Plus Life Sciences AG

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Erfolgreich gegen ThomasLloyd Cleantech Infrastructure

Erfolgreich gegen ThomasLloyd Cleantech Infrastructure: Cleantech Management GmbH informierte Anleger der ThomasLloyd Gruppe über die Refinanzierung ihrer drei Biomassekraftwerke. Jedoch wurde dabei nicht aufgeklärt, dass die Gesellschaftsanteile der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TL CTIH) bereits vor einem Jahr an die niederländische ThomasLloyd Climate Solutions B.V. verkauft und die TL CTIH in diese neue Muttergesellschaft integriert wurde. Trotz des aktuellen

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Anwaltsfehler und Anwaltshaftung

Wurde der Anwaltsfehler in einem gerichtlich anhängigen Rechtsstreit begangen, ist zu klären, ob dieses Verfahren ohne die anwaltliche Pflichtverletzung bzw. bei ordnungsgemäßer anwaltlichen Beratung bzw. ordnungsgemäßen anwaltlichen Tätigwerdens zugunsten des Mandanten ausgegangen wäre. Der ursprüngliche Rechtsstreit wird  unter Berücksichtigung des richtigen anwaltlichen Verhaltens noch einmal druchgeführt. Der in Regress genommene Rechtsanwalt übernimmt nach der BGH-Rechtssprechung in Bezug auf die Darlegungs- und

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