
Anleger der Namensschuldverschreibung ProReal Europa 10 stehen möglicherweise vor einem nahezu vollständigen Verlust ihres investierten Kapitals. Ein Urteil des Landgerichts Stuttgart könnte jedoch Hoffnung auf Schadenersatz bieten: Bei der Schuldverschreibung ProReal Europa 10 wurde ein Prospektfehler festgestellt. Das Gericht urteilte, dass Anleger im Emissionsprospekt nicht vollständig und zutreffend über die Risiken aufgeklärt wurden. Darüber wurde im Handelsblatt am 9. Dezember 2025 berichtet. Der langjährige Finanzchef von
