Aktuelles

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Cleantech erneut zur Zahlung verurteilt

Mit Urteil vom  20.02.2025 (Az.: 2-17 O 117/24) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH erneut zur Zahlung an einen Anleger verurteilt. Das Gericht trägt in seinen Entscheidungsgründen vor, dass die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht hinreichend vorgetragen und nachgewiesen hat, dass sie im Jahr 2022 nach Beendigung des Vertrages und auch aktuell mit Zahlungen an Sie in Liquiditätsprobleme

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ThomasLloyd, Cleantech: Schadensersatz und Rückabwicklung

Zweite Cleantech: Aktuelle Situation des Fonds ThomasLloyd, Cleantech: Der Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG wurde mit Prospekt vom 25. Oktober 2011 nach unserem Wissen bis zum Ende des Jahres 2019 an über 7.500 Anleger vertrieben. Ziel des Fonds war mittelbar in ein diversifiziertes Portfolio aus nachhaltigen Infrastrukturprojekten in den Bereichen Erneuerbare Energien, sowie effiziente Energieübertragung und -verteilung

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Die Insolvenz der DEGAG – Schadensersatz für Anleger

Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) mit Sitz in Hamburg und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz angemeldet. Die DEGAG hat verschiedene Kapitalanlagen wie Genussrechte und Anleihen angeboten, die hohe Risiken beinhalten. Diese Anlagen sind nachrangig und unbesichert, was im Falle einer Insolvenz zu einem Totalverlust für die Anleger führen kann. In unserem Artikel vom 07.01.2025 haben wir bereits

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DEGAG – Gruppe: Forderungsanmeldung, Interessengemeinschaft

Anleger der Degag Bestand und Neubau 1 GmbH sowie weiterer Gesellschaften der Degag-Gruppe, darunter Degag Kapital GmbH und Degag Wi8 GmbH, stehen vor erheblichen finanziellen Verlusten. Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) stoppt die Zins- und Rückzahlungen an die Anleger, die insgesamt etwa 275 Millionen Euro in Genussrechte der Degag Kapital GmbH, Degag Wi8 GmbH und Degag Bestand und Neubau 1

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ThomasLloyd Fonds: Schadensersatz und Rückabwicklung prüfen

Seit Jahren erleben Anleger der ThomasLloyd Fonds beunruhigende Entwicklungen: Ihre Investitionen wurden zunächst „temporär auf ein Minimum abgewertet“, bevor sie durch eine Verschmelzung auf die CT Infrastructure Holding Ltd. in London in „Shares“ umgewandelt wurden, was die Anleger unfreiwillig zu Aktionären machte. Wir bearbeiten aktuell eine Reihe von Geldanlagen, darunter Teilschuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH und ThomasLloyd Festzins Kommanditbeteiligungen bei

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ThomasLloyd Fonds: Ausstiegsmöglichkeiten für Genussrechtsinhaber

Ausstiegsmöglichkeiten für Genussrechtsinhaber : Zahlreiche Anleger haben sich an ThomasLloyd Fonds,  sei es als stiller Gesellschafter oder mit Genussrechten beteiligt. Nicht selten wurden diese Beteiligungen als  „Private Placement „ ohne einen durch die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) genehmigten Prospekt vertrieben. Der BGH hat zwischenzeitlich in einem Urteil entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln auch in Verträgen mit Gesellschaftern gegen das Transparenzgebot

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Unberechtigte Forderungen des Insolvenzverwalters abwehren

Anleger können Forderungen des Insolvenzverwalters erfolgreich abwehren Geldanlagen am Grauen Kapitalmarkt scheitern nicht selten. Anleger erhalten entgegen der vollmundigen Zusicherungen von Vermittlern nicht die versprochenen Ausschüttungen. Vielfach ist das angelegte Geld verloren. Dies wäre schon schlimm genug. Oftmals erhalten Anleger dann aber auch noch Post von dem Insolvenzverwalter der gescheiterten Unternehmung, der sie zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen auffordert. Daher

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