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UniImmo Wohnen ZBI – neue Gerichtsurteile – Rückabwicklung von offenen Immobilienfonds

Verschiedene Gerichte haben bereits Anlegern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie nicht angemessen über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt wurden.    Urteil Landgericht Münster   Am 15. Januar 2026 sprach das Landgericht Münster einem Anleger des UniImmo Wohnen ZBI wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadenersatz zu, wodurch er die Möglichkeit erhält, seine Beteiligung rückabzuwickeln und seine Investition von 15.000 Euro zurückzuerhalten. Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil

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LG Nürnberg: Neues Urteil Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Urteil vom 21. Februar 2025 (Az.: 4 HK O 5879/24) entschieden, dass der Fondsmanager von Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI nicht mehr mit den Risikoklassen 2 oder 3 für den Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“ werben darf. Dieses Urteil, das ein früheres Versäumnisurteil bestätigt, zeigt auf, dass die Risikobewertung des Fonds für viele Anleger

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