
Aktuelles
Hinweis auf rechtzeitige Absendung ist unzureichend. Widerspruch Lebensversicherung wirksam: In der Vergangenheit haben Versicherungsunternehmen beim Vertrieb von Lebensversicherungsverträgen oder Rentenversicherungsverträgen vielfach Kunden unzureichend über deren Recht zum Widerspruch oder Rücktritt aufgeklärt. Der BGH hat nun in einer aktuellen Entscheidung vom 15.03.2023 – IV ZR 40/21 – klargestellt, dass in der Belehrung über das Widerspruchsrecht über die Form des auszuübenden Widerspruchs