Aktuelles

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Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – Teilungsklage als letztes Mittel

Hinterlässt ein Verstorbener mehrere Erben, werden diese durch das Gesetz in eine Erbengemeinschaft gezwungen. Der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Es gilt sodann, diesen den Erbteilen entsprechend aufzuteilen. Die Erben werden durch das Gesetz jedoch größtenteils alleine gelassen, wenn es um die Aufteilung des Nachlasses geht. Der Gesetzgeber geht – salopp gesagt – grundsätzlich davon aus, dass die Erben

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