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Seine Familie kann man sich nicht aussuchen. Seine Miterben auch nicht. Dennoch müssen die von dem Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmten Erben, die eine Erbengemeinschaft bilden, zusammenarbeiten, damit der Nachlass aufgeteilt werden kann. Blockiert ein Miterbe, dann kann dies zu erheblichen Problemen führen. Im Zweifel kann die Erbauseinandersetzung dann nur mit gerichtlicher Hilfe erfolgen. Denn Banken lösen Konten,
