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ThomasLloyd Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH zur Zahlung verurteilt

Der Kläger erwarb von der „Thomas Lloyd Private Wealth AG“ Genussscheine, Typ „ThomasLloyd Absolute Return Managed Portfolio Protected 2008/2020“. Dabei wurde eine maximale Ratenzahlungsdauer von elf Jahren und eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vereinbart. Die „ThomasLloyd Private Wealth AG“ wurde später durch formwechselnde Umwandlung zur GmbH. Diese Emittentin der Genussscheine, die „ThomasLloyd Private Wealth GmbH“, wurde am 14.07.2016 mit der

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ThomasLloyd – Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung verurteilt

ThomasLloyd – Cleantech Infrastruktur GmbH Urteil Landgericht Frankfurt am Main Mit Urteil vom 25.11.2024 (Az.: 2-01 O 70/24) hat das Landgericht Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung von EUR 610.000,00 nebst Zinsen an einen Anleger verurteilt. Der von der Rechtsanwaltskanzlei KSR, Nürnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige Teilschuldverschreibungen bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen. Nach Kündigung der Verträge blieben die Rückzahlung der Anlagebeträge

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