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DEGAG – Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen – Gläubigerversammlungen

Die Interessengemeinschaft DEGAG (IG DEGAG) wirbt aktuell für einen Pauschalbeitrag von 90,- Euro um Mitglieder, um als starke Stimme gegen den Insolvenzverwalter aufzutreten. Doch der Schein trügt, denn außerdem besteht ein Interessenkonflikt, da viele Leiter dieser Interessengemeinschaften früher als Anlageberater oder -vermittler mit der DEGAG verbunden waren und nun haftbar gemacht werden könnten. Anleger könnten aufgrund unzureichender Risikoaufklärung Schadensersatzansprüche gegen diese Vermittler

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DEGAG Forderungsanmeldung – Vermittlerhaftung

DEGAG – Gruppe: Interessengemeinschaft, Schadensersatz für betroffene Anleger   Die Forderungsanmeldung für die Genussrechtsinhaber im Insolvenzverfahren ist komplex und erfordert strategisches Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Forderung als einfache Forderung gemäß § 38 InsO anerkannt wird und nicht als nachrangige nach § 39 InsO. Nur durch diese Anerkennung besteht die Möglichkeit, eine Insolvenzquote zu erhalten. DEGAG Insolvenzanmeldung, Vermittlerhaftung: Die finanziellen

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