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DEGAG-Gruppe: Forderungsanmeldung

Anleger der insolventen DEGAG-Gesellschaften können ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenzverfahren für DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, DEGAG Kapital GmbH und DEGAG WI8 GmbH wurden vom Amtsgericht Hameln eröffnet. Die Forderungen müssen bis zum 7. Oktober 2025 schriftlich eingereicht werden. Die Forderungsanmeldung für die Genussrechtsinhaber im Insolvenzverfahren ist komplex und erfordert strategisches Vorgehen, um sicherzustellen,

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Die Insolvenz der DEGAG – Schadensersatz für Anleger

Die Deutsche Grundbesitz Holding AG (DEGAG) mit Sitz in Hamburg und die DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz angemeldet. Die DEGAG hat verschiedene Kapitalanlagen wie Genussrechte und Anleihen angeboten, die hohe Risiken beinhalten. Diese Anlagen sind nachrangig und unbesichert, was im Falle einer Insolvenz zu einem Totalverlust für die Anleger führen kann. In unserem Artikel vom 07.01.2025 haben wir bereits

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